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Begriffe und Definitionen Ihrer Stromrechnung

Quelle: Leitfaden Kundenrechnung Strom unter Berücksichtigung der EnWG Novelle 2011, Herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), Berlin sowie vom Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Berlin,  Dezember 2013

Abschlag: Der Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen; Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch und kann sich mit jeder Abrechnung anpassen.

Blindarbeit: Die Blindarbeit ist der Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern beim Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder verbraucht wird. Die Blindarbeit wird in kvarh angegeben. Überschreitet die Blindarbeit eine bestimmte Grenze, kann sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

EEG-Umlage: Die EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt und jährlich neu berechnet und veröffentlicht.

Grundpreis: Kosten, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.

Identifikationsnummer der Marktlokation MaLo - ID: Die Identifikationsnummer der Marktlokation (MaLo-ID) dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.

Identifikationsnummer der Messlokation (Zählpunktbezeichnung): Die Identifikationsnummer der Messlokation (Zählpunktbezeichnung) dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.

Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

KWK-Umlage: Die KWK-Umlage fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt, regelmäßig angepasst und veröffentlicht.

Leistungspreis: Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. Dieser richtet sich nach den Leistungsentgelten des jeweiligen Netzbetreibers.

Messstellenbetrieb: Der Messstellenbetrieb umfasst die Bereitstellung sowie Betrieb und Wartung von Zählern.

Messdienstleistung (Messung): Die Messdienstleistung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten durch den Messdienstleister.

Netzbetreibernummer: Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netzentgelte: Die Netzentgelte sind Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

Offshore-Haftungsumlage: Die Offshore-Haftungsumlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Stromkennzeichnung: Die Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen; Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Stromsteuer: Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Umlage abschaltbare Lasten: Die Umlage für abschaltbare Lasten dient auf der Grundlage des § 13 Abs. 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.

Verbrauch (kWh): Der Verbrauch ist die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauchspreis oder Arbeitspreis: Der Verbrauchs-/Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie. § 19 StromNEV-Umlage: Die §19 StromNEV-Umlage finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Begriffe und Definitionen Ihrer Gasrechnung

Quelle: Leitfaden Kundenrechnung Gas unter Berücksichtigung der EnWG Novelle 2011, Herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), Berlin sowie vom Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Berlin, Aktualisierte Fassung , November 2017

Abschlag: Der Abschlag ist eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen; Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch und kann sich mit jeder Abrechnung anpassen.

Brennwert: Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist.

Grundpreis: Kosten, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.

Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Leistungspreis: Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. Dieser richtet sich nach den Leistungsentgelten des jeweiligen Netzbetreibers.

Lieferstelle: Die Lieferstelle ist der Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Identifikationsnummer der Marktlokation MaLo - ID: Die Identifikationsnummer der Marktlokation (MaLo-ID) dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.

Identifikationsnummer der Messlokation (Zählpunktbezeichnung): Die Identifikationsnummer der Messlokation (Zählpunktbezeichnung) dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.

Messstellenbetrieb: Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten.

Netzentgelte: Die Netzentgelte sind Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben

Energiesteuer (Erdgassteuer): Die Energiesteuer(Erdgassteuer) ist eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Thermische Gasabrechnung, Verbrauch / Thermische Energie: Bei Erdgas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen. Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Große Abnahmestellen haben entsprechende Messeinrichtungen, um Druck und Temperatur direkt vor Ort zu messen. Dort entfällt die Umrechnung.

Verbrauch (kWh): Der Verbrauch ist die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.

Verbrauchspreis oder Arbeitspreis: Der Verbrauchs-/Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.

Zustandszahl (z-Zahl): Die Zustandszahl z ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.