Hilfe bei Fragen zu Ablesung und Zähler
Häufigste Fragen zu Ablesung und Zähler
Nutzen Sie kein offenes Feuer! Drehen Sie das Gas ab, wenn es Ihnen möglich ist.
Melden Sie sich bitte schnellstmöglich beim zuständigen Gasnotruf/Entstörungsdienst.
030 7872-72 (Netzgebiet Berlin)
0331 74 95 330 (Netzgebiet Brandenburg)
Dieser ist 24 Stunden am Tag erreichbar.
Wird dieser digitale Stromzähler um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Diese kommen künftig vor allem bei Großverbrauchern zum Einsatz.
Nicht immer ist der Zeitpunkt dieser Ablesung und der Rechnungserstellung identisch. Damit wir dennoch eine aktuelle Rechnung für Sie erstellen können, kann es vorkommen, dass auch wir Sie um Angabe Ihres Zählerstandes bitten.
Am einfachsten können Sie uns diesen über den Online Service MEINE GASAG mitteilen.
Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit dem moderne Messeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen, da sie einen geringeren Stromverbrauch haben.
Am einfachsten können Sie uns diesen über den Online Service MEINE GASAG mitteilen.
Am einfachsten können Sie Ihren Zählerstand über unseren Online Service MEINE GASAG eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum.
Die Kosten für den Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen den Stromkunden die Kosten für die Messung in Rechnung, wobei diese die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen dürfen. Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, hierfür die Kosten.
Zähler werden vom Messstellenbetreiber (in der Regel der örtliche Netzbetreiber) zur Verfügung gestellt, geprüft und sind geeicht. In den meisten Fällen sind die gemessenen Strom- oder Gasmengen korrekt.
Wenn Sie Ihren Stromzähler prüfen lassen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren örtlichen Stromnetzbetreiber.
Wenn Sie Ihren Gaszähler in Berlin/Brandenburg prüfen lassen möchten, melden Sie sich unter:
- im Gasnetzgebiet Berlin: NBB, 030 7872-72
- im Gasnetzgebiet Brandenburg: NBB, 0331 7495-330
Bei Gaszählern in Berlin/Brandenburg wenden Sie sich bitte direkt an:
- im Gasnetzgebiet Berlin: NBB, 030 7872-72
- im Gasnetzgebiet Brandenburg: NBB, 0331 7495-330
Bei Gaszählern in Berlin/Brandenburg wenden Sie sich bitte direkt an:
- im Gasnetzgebiet Berlin: NBB, 030 7872-72
- im Gasnetzgebiet Brandenburg: NBB, 0331 7495-330
In manchen Wohnanlagen sind Gaszähler auch im Treppenhaus verbaut. Hier können Sie Ihren Vermieter oder Hausmeister nach dem genauen Ort befragen.
Sollten Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, finden Sie den Gaszähler meist im Keller oder im Wirtschaftsraum.
Möchten Sie den tatsächlichen Zählerstand nachträglich abgeben, können Sie dieses jederzeit über unseren Online Service MEINE GASAG. Anschließend erhalten Sie eine korrigierte Rechnung zugesandt.
Kontaktieren Sie uns dazu bitte über das Kontaktformular und teilen Sie uns darüber Ihren korrekten Zählerstand mit.