Heizungsgesetz 2024 Regeln Überblick Bild mit KI erstellt.

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Heizungsgesetz 2026: ein Überblick.

Neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz.

Heizungsgesetz 2026: das Wichtigste in Kürze

Grünes Icon mit einer Hand, die eine leuchtende Glühlampe hält Bild mit KI erstellt.
  • Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
  • Die umstrittene 65-Prozent-Regelung entfällt mit dem neuen Heizungsgesetz.
  • Das Heizungsgesetz 2026 setzt auf einen einfacheren und technologieoffeneren Ansatz.
  • Der Umstieg auf Heizungen mit einem höheren Anteil alternativer Energieträger wird weiterhin gefördert.

Gebäudemodernisierungsgesetz löst bisheriges Heizungsgesetz 2026 ab

Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 10. Juli 2026 verabschiedet. Es löst das als "Heizungsgesetz" bekannte Gebäudeenergiegesetze (GEG) ab. Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll insgesamt einfacher, technologieoffener und besser mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt sein.

Heizungsgesetz: Das ändert sich 2026

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde das bisherige Gebäudeenergiegesetz grundlegend reformiert. Hintergrund waren die anhaltenden Diskussionen um einzelne Regelungen, insbesondere die 65-Prozent-Vorgabe.

Das GModG setzt auf einfachere und praxisnähere Vorgaben. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer erhalten mehr Flexibilität bei der Wahl der Heiztechnologien.

Zentrale Punkte des Gebäudemodernisierungsgesetzes:

  • Wegfall der starren 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energiequellen bei neuen Heizungen.
  • Mehr Technologieoffenheit: Eigentümer können flexibler zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen.
  • Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig, müssen künftig jedoch schrittweise höhere Anteile alternativer Energieträger oder entsprechend erzeugter Brennstoffe nutzen.
  • Die neue „Biotreppe“ schreibt steigende Anteile von Biogas, Wasserstoff oder anderen erneuerbaren Energieträgern vor.
  • Die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und die Senkung des Energiebedarfs bleiben zentrale Ziele des Gesetzes
  • Die Heizungsförderung wird fortgeführt, allerdings mit reduzierten Fördersätzen und niedrigeren Förderhöchstbeträgen.
  • Haushalte mit geringem Einkommen erhalten weiterhin besondere Unterstützung.
Ein Mann im Anzug unterschreibt ein Dokument. Bild mit KI erstellt.

Welche Förderung gibt es für den Heizungstausch?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt weiterhin den Umstieg auf Heizungen, die alternative Energieträger nutzen oder den Einsatz fossiler Energieträger reduzieren. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Der bisherige Klima-Geschwindigkeitsbonus wurde auf 16 Prozent reduziert und wird künftig schrittweise weiter abgesenkt. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt bei 28.000 Euro und sinkt ebenfalls schrittweise.

Wärmepumpen, Fernwärme sowie weitere förderfähige Heizsysteme mit definierten Anforderungen an Energieverbrauch oder Energieträgeranteile bleiben weiterhin förderfähig. Die aktuellen Förderbedingungen können über die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingesehen werden.