Wird eine Photovoltaik-Anlage 2023 in Betrieb genommen, ist die Vergütung von der Leistung und der Art der Einspeisung abhängig. Für private Haushalte ist in den meisten Fällen die Teileinspeisung relevant, da eine Einspeisung in das Stromnetz lediglich mit dem Überschuss, also dem nicht selbst benötigten Strom, erfolgt.
Leistung der Anlage Feste Vergütung für Teileinspeisung in Cent pro Kilowattstunde Feste Vergütung für Volleinspeisung in Cent pro Kilowattstunde
Leistung der Anlage | Feste Vergütung für Teileinspeisung
in Cent pro Kilowattstunde | Feste Vergütung für Volleinspeisung
in Cent pro Kilowattstunde |
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Bis 10 kWp | 8,20 | 13,00 |
Bis 40 kWp | 7,10 | 10,90 |
Bis 100 kWp | 5,80 | 10,90 |
Haushalte, die 2023 eine Photovoltaik-Anlage mit bis zu 10 Kilowatt Peak in Betrieb nehmen, erhalten für die Teileinspeisung 8,20 Cent pro Kilowattstunde.
Beispiel: Wir nehmen an, dass die Anlage im Jahr 9.000 Kilowattstunden produziert und der Haushalt einen Stromverbrauch von 5.000 Kilowattstunden hat. Da nicht immer ausreichend Solarstrom zur Verfügung steht, fällt ein Netzbezug von 1.500 Kilowattstunden an. Das bedeutet, pro Jahr verbraucht der Haushalt 5.000 - 1.500 = 3.500 Kilowattstunden Solarstrom und speist 9.000 - 3.500 = 5.500 Kilowattstunden in das allgemeine Stromnetz ein. Dafür bekommt der Haushalt eine Einspeisevergütung von 0,082 Euro x 5.500 Kilowattstunden = 451,00 Euro im Jahr.