Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen ist ab 2024 eine neue Förderung vorgesehen. Bisher war die Fördersumme in Abhängigkeit von der Technologie gestaffelt. Ab 2024 soll es für die im Heizungsgesetz erlaubten klimafreundlichen Heizsysteme eine Grundförderung von 30 Prozent geben.
Weitere Bonusförderungen möglich
Neben der Grundförderung sind zwei Bonusförderungen geplant. Die erste Bonusförderung beträgt ebenfalls 30 Prozent und wird gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen des Haushaltes bis zu 40.000 Euro beträgt. Entscheidend ist außerdem, dass das Haus selbst bewohnt und nicht vermietet wird.
Der zweite Bonus in Höhe von 20 Prozent soll ausgezahlt werden können, wenn eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung vor dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung ausgetauscht wird. Hierdurch soll ein Anreiz zum schnellen Wechsel geschaffen werden. Ab 2028 sinkt diese Bonusförderung alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozent.
Gut zu wissen: Das Heizungsgesetz ist bislang noch nicht verabschiedet. Wer dennoch bereits eine alte Heizung gegen ein modernes Heizsystem austauschen möchte, kann dies auch vollkommen ohne Investitionskapital angehen. Im Rahmen von GASAG | WÄRME Heizkomfort kann man zum Beispiel einfach eine Wärmepumpe gegen eine feste monatliche Gebühr mieten und so die eigene Energiewende voranbringen.