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Heizungsgesetz: Geplante Regelungen ab 2024

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das häufig als Heizungsgesetz bezeichnet wird, sieht ab 2024 neue Änderungen für Haushalte vor. Aktuell heizen die meisten Haushalte in Deutschland noch mit Öl und Gas. Dies soll sich mit dem Heizungsgesetz ändern. Was das neue Gesetz beinhalten soll und welche Ausnahmen und Übergangsfristen es vorsieht, erklären wir hier.

Erneuerbare Energien im Fokus neuer Heizsysteme

Klimafreundlich heizen – das ist das Ziel des neuen Heizungsgesetzes. Dadurch möchte die Bundesregierung das Ziel erreichen, Deutschland bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral zu machen.

Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass ab 2024 möglichst nur noch Heizungsarten eingebaut werden, die mit mindestens einem Anteil von 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit betrifft das Heizungsgesetz vorrangig alte Heizungen, die mit konventionellen Energien – wie beispielsweise Heizöl – betrieben werden.

Heizungsgesetz

Neubau im Neubaugebiet: Vorgaben direkt ab 2024 Pflicht

Der Pflichteinbau von Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent regenerativen Energien heizen, gilt ab dem 1. Januar 2024 für neue Häuser, die in einem Neubaugebiet liegen.

Beim Bau außerhalb eines Neubaugebietes können hingegen noch alle Heizungssysteme eingebaut werden. Genau wie bei Bestandsgebäuden ist in diesen Fällen die kommunale Wärmeplanung entscheidend. Erst wenn die entsprechende Gemeinde oder Stadt einen konkreten Plan zum klimaneutralen Heizen in der Region vorlegt, entsteht die Verpflichtung zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung auf Basis der 65-Prozent-Regel.

Gibt es eine Austauschpflicht für Heizungen?

Nein, eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen sieht das Heizungsgesetz nicht vor. Das bedeutet, dass bestehende Heizungen vorerst weiter genutzt werden können. Auch das Reparieren einer kaputten Heizung ist möglich, sodass kein unmittelbarer Austausch nötig ist. 

Ist eine Heizungsanlage hingegen havariert, also unreparierbar kaputt, gibt es hierfür weitere Sonderregelungen. So kann man etwa eine gebrauchte Heizung ersatzweise verwenden und muss erst nach einer Übergangsfrist ein Heizsystem, das den neuen Vorgaben entspricht, einbauen. Durch solche Übergangsregelungen sowie einer finanziellen Förderung soll der Umstieg auf die 65-Prozent-Regel erleichtert werden.

Ausnahmen der 65-Prozent-Regel im Heizungsgesetz

Nicht alle Hauseigentümer müssen zwingend eine neue und effiziente Heizung einbauen. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind und in einem Haus mit bis zu sechs Wohnungen leben. In solch einem Fall gilt das neue Heizungsgesetz erst, wenn das Haus vererbt oder verkauft wird. Mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren müssen dann die geltenden Regelungen umgesetzt werden.

Wann muss eine funktionierende Heizung ausgetauscht werden?

Nach wie vor müssen alte Heizungen ausgetauscht werden, wenn diese 30 Jahre alt sind. Diese bereits bestehende Gesetzeslage wird beibehalten.

Wie lange ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen noch erlaubt?

Bis zum 18. Oktober 2024 ist der Einbau einer Gas- oder Ölheizung noch möglich. Voraussetzungen ist, dass diese Heizungsanlage vor dem 19. April 2023 bestellt wurde. Nach dem 18. Oktober 2024 ist der Einbau nicht mehr möglich.

Obergrenze: Ab 2045 kein Betrieb mehr mit fossilen Brennstoffen

Funktionierende und bestehende Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, dürfen bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Nach diesem Stichtag soll es ein Betriebsverbot für diese Heizungssysteme geben.

Welche Heizungen sind laut Heizungsgesetz erlaubt?

Ist der Einbau einer neuen Heizung nach dem Gebäudeenergiegesetz nötig, kommen verschiedene Heizsysteme infrage. Grundsätzlich gilt beim Einbau eine Technologieoffenheit. Das bedeutet, dass zum Beispiel keine Pflicht zum Einbau einer Wärmepumpe besteht. Dadurch ist unter bestimmten Voraussetzungen zum Beispiel der Einbau einer Gasheizung möglich, die mit Wasserstoff betrieben werden kann oder die mit Biogas heizt. Wer schon heute mit Biogas und Wasserstoff heizen möchte, findet zum Beispiel mit GASAG | Naturgas passende Tarife.

Wie hoch ist die Förderung für eine klimafreundliche Heizung?

Für den Einbau klimafreundlicher Heizungen ist ab 2024 eine neue Förderung vorgesehen. Bisher war die Fördersumme in Abhängigkeit von der Technologie gestaffelt. Ab 2024 soll es für die im Heizungsgesetz erlaubten klimafreundlichen Heizsysteme eine Grundförderung von 30 Prozent geben.

Weitere Bonusförderungen möglich

Neben der Grundförderung sind zwei Bonusförderungen geplant. Die erste Bonusförderung beträgt ebenfalls 30 Prozent und wird gewährt, wenn das zu versteuernde Einkommen des Haushaltes bis zu 40.000 Euro beträgt. Entscheidend ist außerdem, dass das Haus selbst bewohnt und nicht vermietet wird. 

Der zweite Bonus in Höhe von 20 Prozent soll ausgezahlt werden können, wenn eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung vor dem Abschluss der kommunalen Wärmeplanung ausgetauscht wird. Hierdurch soll ein Anreiz zum schnellen Wechsel geschaffen werden. Ab 2028 sinkt diese Bonusförderung alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozent.

Gut zu wissen: Das Heizungsgesetz ist bislang noch nicht verabschiedet. Wer dennoch bereits eine alte Heizung gegen ein modernes Heizsystem austauschen möchte, kann dies auch vollkommen ohne Investitionskapital angehen. Im Rahmen von GASAG | WÄRME Heizkomfort kann man zum Beispiel einfach eine Wärmepumpe gegen eine feste monatliche Gebühr mieten und so die eigene Energiewende voranbringen.

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