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Förderung von Wärmepumpen in Deutschland.
Wärmepumpen sind eine Möglichkeit zur Wärmeversorgung von Gebäuden. Für ihren Einbau stehen staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Wir geben einen Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen in Deutschland.
Was sind Wärmepumpen und wie funktionieren sie?
Wärmepumpen nutzen Wärme aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser für die Wärmeversorgung von Gebäuden. Durch diesen Prozess können sie einen Großteil der benötigten Wärme aus Umweltwärme bereitstellen, was die Betriebskosten reduzieren kann. Das Heizen mit Wärmepumpe funktioniert nach dem Prinzip der thermodynamischen Umwandlung. Dies tun auch Kühlschränke – bloß umgekehrt.
Wärmepumpen nutzen Wärme aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser für die Wärmeversorgung von Gebäuden. Für ihren Betrieb benötigen sie Strom. Wie hoch der Energiebedarf und die Betriebskosten ausfallen, hängt unter anderem vom Gebäude, dem Wärmebedarf und den Betriebsbedingungen ab.
Es gibt verschiedene Arten von Wärmepumpen, die jeweils unterschiedliche Umweltenergien nutzen:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen entziehen der Umgebungsluft Wärme und sind besonders einfach zu installieren. Sie werden in unterschiedlichen Gebäudetypen eingesetzt und benötigen keine Erdsonden oder Brunnenbohrungen. Gleichzeitig können Luft-Wasser-Wärmepumpen oft ohne größere bauliche Veränderungen eingesetzt werden.
- Erdwärmepumpen nutzen die vergleichsweise konstanten Temperaturen des Erdreichs als Wärmequelle. Für ihren Einsatz sind je nach System Erdsonden oder Flächenkollektoren erforderlich. Sie sind gut geeignet für größere Gebäude und bieten eine konstante Heizleistung, unabhängig von der Außentemperatur.
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen nutzen Grundwasser als Wärmequelle. Voraussetzung sind geeignete hydrogeologische Bedingungen sowie die erforderlichen Genehmigungen. Sie sind besonders effektiv in Regionen mit gutem Zugang zu Grundwasser.
Aktuelle Förderprogramme für Wärmepumpen
Für den Einbau von Wärmepumpen stehen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Eine zentrale Rolle spielt dabei der KfW-Zuschuss Nr. 458, über den die Heizungsförderung für Privatpersonen abgewickelt wird. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen und kann insgesamt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken.
Förderfähiger Höchstbetrag
Derzeit können Kosten bis zu 28.000 Euro gefördert werden. Ab dem 1. Februar 2028 wird dieser Höchstbetrag halbjährlich um 750 Euro abgesenkt. Ab dem 1. August 2030 sind noch maximal 22.000 Euro förderfähig.
Wärmepumpe Grundförderung
Aktuell werden 30 Prozent der Kosten für den Einbau einer modernen Heizung in einem Bestandsgebäude durch die Grundförderung abgedeckt (Stand: August 2026). Förderberechtigt sind unter anderem Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Vermietende sowie gemeinnützige Organisationen. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die Grundförderung 15 Prozent. Gleichzeitig wird für in der EU gefertigte Wärmepumpen ein zusätzlicher Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent eingeführt.
Klimageschwindigkeitsbonus für Wärmepumpen
Wer als Eigentümerin oder Eigentümer sein selbst bewohntes Wohnhaus mit einer neuen Heizung ausstattet und dabei eine alte fossile Heizungsanlage ersetzt, kann aktuell (Stand: August 2026) einen zusätzlichen Zuschuss von 16 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Der Bonus gilt beispielsweise beim Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen.
Mit dem im Juli 2026 verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz sollen Anreize geschaffen werden, veraltete Heizsysteme möglichst früh durch moderne Alternativen zu ersetzen. Deshalb wird der Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte reduziert und läuft anschließend aus.
Einkommensbonus der KfW
Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Wohngebäude selbst nutzen und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 50.000 Euro pro Jahr liegt, können einen zusätzlichen Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
Fördermittel beantragen lassen
Um Fördermittel für Wärmepumpen zu bekommen, können Eigentümerinnen und Eigentümer folgendermaßen vorgehen:
- Beratung einholen: Vor der Installation einer Wärmepumpe ist eine professionelle Beratung sinnvoll, zum Beispiel im Rahmen von GASAG | Wärmepumpe. Dabei lassen sich technische Voraussetzungen, Fördermöglichkeiten und die Eignung des Gebäudes prüfen.
- Angebot prüfen: Nach der Planung können Angebote eingeholt und miteinander verglichen werden.
- Antrag stellen lassen: Um den Förderantrag kümmern wir uns. Wir reichen ihn fristgerecht vor Beginn der Bauarbeiten ein, um die Zuschüsse sicherzustellen.
Diese Schritte helfen, den Prozess der Beantragung von Fördermitteln zu vereinfachen und sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden, um die maximale Unterstützung zu erhalten.
Von der Förderung der Wärmepumpe zur Umsetzung
Für den Einbau von Wärmepumpen stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Welche Förderung im Einzelfall in Anspruch genommen werden kann, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und Förderbedingungen ab.
Vor einer Investitionsentscheidung sollten sowohl die technischen Voraussetzungen des Gebäudes als auch die möglichen Förderoptionen geprüft werden.
Häufig gestellte Fragen zur KfW-Förderung von Wärmepumpen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Förderung für die neue Wärmepumpe zu erhalten?
Um eine Förderung für Wärmepumpen zu bekommen, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt sein, etwa eine Mindestjahresarbeitszahl von 4,5. Zudem muss der Förderantrag vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Eine qualifizierte Fachberatung und die Installation durch zertifizierte Fachbetriebe sind ebenfalls Voraussetzungen.
Kann ich die Förderung auch für eine bestehende Wärmepumpe beantragen?
Nein, Förderungen werden nur für den Neu- oder Austauschbau von Wärmepumpen gewährt. Bestehende Systeme sind von der Förderung ausgeschlossen. Wenn jedoch eine alte Wärmepumpe gegen ein effizienteres Modell ausgetauscht wird, kann eine Förderung in Anspruch genommen werden.