Eine Wärmepumpe von Bosch steht im Garten neben Pflanzenkübeln. Bild mit KI erstellt.

Bild mit KI erstellt.

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was sich ändert.

Alle Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Überblick

Gebäudemodernisierungsgesetz: das Wichtigste in Kürze

Grünes Icon mit einer Hand, die eine leuchtende Glühlampe hält Bild mit KI erstellt.
  • Freie Heizungswahl nutzen: Eigentümerinnen und Eigentümer können mit dem neuen Gesetz wieder zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen.
  • „Biotreppe“ ab 2029: Der Anteil erneuerbarer Brennstoffe nimmt schrittweise zu.
  • Klimaneutralität bis 2045 erreichen: Heizsysteme müssen ab 2045 vollständig klimaneutral betrieben werden.
  • Förderung sichern: Staatliche Förderprogramme für den Heizungstausch bleiben verfügbar.

Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt altes Heizungsgesetz

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Damit wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ genannt wird, grundlegend reformiert.

Mit der neuen Gesetzgebung beabsichtigt die Bundesregierung, Klimaschutz bei Gebäuden mit mehr Technologieoffenheit, Planungssicherheit und Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer zu verbinden. Konkret bedeutet das: Es gelten künftig neue Regeln für den Heizungsaustausch und die Modernisierung von Gebäuden.

Die 5 wichtigsten Neuerungen im Gebäudemodernisierungsgesetz

  1. 65-Prozent-Regel entfällt: Neue Heizungen müssen nicht mehr verpflichtend zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  2. Freie Heizungswahl: Bis 2029 können sich Eigentümerinnen und Eigentümer von Neubauten oder beim Heizungstausch bestehender Immobilien für Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen, Biomasseheizungen oder Gas- und Ölheizungen entscheiden.
  3. Gas- und Ölheizungen weiter erlaubt: Anders als nach den bisherigen Regelungen können diese auch künftig noch eingebaut werden.
  4. Neue Biotreppe ab 2029: Die sogenannte Biotreppe fordert für neu installierte Gas- und Ölheizungen, dass schrittweise steigende Anteile klimafreundlicherer Brennstoffe wie Bio-Öl und Bio-Methan eingesetzt werden.
  5. Klimaneutrales Heizen ab 2045 Pflicht: Unabhängig von der gewählten Technologie dürfen fossile Brennstoffe spätestens ab 2045 nicht mehr zum Einsatz kommen.

Kurz gefasst: Das alte, strengere Heizungsgesetz wird gelockert. Die Nutzung fossiler Heizungen bleibt durch das neue Heizungsgesetz länger möglich. Sie müssen jedoch schrittweise klimafreundlicher werden.

Das GModG streicht die 65-Prozent-Regel

Die bislang geltende Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt mit dem neuen Heizungsgesetz. Eigentümerinnen und Eigentümer können also künftig wieder frei zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen.

Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit dem Wunsch nach mehr Flexibilität und einer stärkeren Ausrichtung an individuelle Gegebenheiten von Gebäuden. Nicht jede Immobilie eigne sich gleichermaßen für dieselbe Heiztechnologie.

Wärmepumpeneinheit die von dekorativen Pflanzen umgeben ist. Bild mit KI erstellt.
Technologieoffenheit beim Heizungstausch: Bis 2029 können sich Eigentümerinnen und Eigentümer neben Wärmepumpen auch für Fernwärme, Hybridheizungen, Biomasseheizungen oder Gas- und Ölheizungen entscheiden.

Klimaziele bleiben im Gebäudemodernisierungsgesetz bestehen

Trotz einer größeren Wahlfreiheit bleibt das langfristige Ziel der Klimaneutralität auch mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz erhalten. Es sieht vor, dass Heizungen spätestens ab 2045 vollständig mit klimaneutralen Energiequellen betrieben werden.

Dafür wird die sogenannte „Biotreppe“ durch das GModG eingeführt. Wer künftig eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise mehr klimafreundliche Brennstoffe nutzen. Dazu zählen etwa Biomethan, Biomasse wie Holz oder Pellets sowie klimaneutraler Wasserstoff.

Vorgesehen sind mindestens:

  • 10 Prozent ab 2029
  • 15 Prozent ab 2030
  • 30 Prozent ab 2035
  • 60 Prozent ab 2040

Zusätzlich soll eine Grüngas- beziehungsweise Grünölquote dazu beitragen, dass klimafreundliche Gase und Brennstoffe häufiger genutzt werden. Die Argumentation der Technologie-Offenheit: Nicht mehr nur die Heizungsanlage selbst ist entscheidend für die Klimabilanz, sondern auch, womit geheizt wird.

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz (GModG) für Berliner Haushalte?

Die kommunale Wärmeplanung hat offenbart, dass in urbanen Räumen wie Berlin sehr unterschiedliche Voraussetzungen für die Wärmeversorgung vorliegen. Während in vielen Stadtgebieten der Ausbau der Fernwärme voranschreitet, setzen Eigentümerinnen und Eigentümer anderer Gebäude auf dezentrale Lösungen, etwa Wärmepumpen, Hybridanlagen oder moderne Gasheizungen.

Das neue Heizungsgesetz eröffnet Hausbesitzerinnen und -besitzern die Möglichkeit, die für ihr Gebäude sinnvollste Lösung zu wählen – sowohl wirtschaftlich als auch technisch. Gleichzeitig sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vergessen, dass erneuerbare Energien kontinuierlich an Bedeutung gewinnen.

Ob Solar- oder Windenergie, Wasserkraft oder Biomasse: Alternative Energienquellen werden künftig einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung bestehender Heizsysteme beitragen.

Mieterschutz bei neuen Öl- und Gasheizungen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz enthält zusätzlich Regelungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern. Diese sollen künftig vor überhöhten Heizkosten geschützt werden, wenn Vermietende sich für fossile Heizungen entscheiden.

Die Betriebskosten für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen sollen zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt werden.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Bleibt die Förderung erhalten?

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fortzuführen. Dabei sollen insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen weiterhin gezielt unterstützt werden. Gleichzeitig fallen die maximalen Förderbeiträge schrittweise niedriger aus.

Deshalb bleibt wichtig: Vor einer Investitionsentscheidung sollten Sie prüfen, welche Förderprogramme aktuell verfügbar sind und welche Anforderungen gelten. Die KfW ist weiterhin für Heizungsförderung, Maßnahmen zur energetischen Sanierung und klimafreundlichen Neubau zuständig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen.

Der GASAG-Service: Im Rahmen einer Beratung zur Wärmepumpe informieren wir Sie zu allen Förderungen, die Sie in Anspruch nehmen können.

Fazit

Das neue Heizungsgesetz schafft mehr Flexibilität bei der Wahl der Heiztechnik. Gleichzeitig bleibt das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bestehen.

Ob die neuen Regelungen die Emissionen im Gebäudebereich wie geplant senken, wird die Bundesregierung im Jahr 2030 erneut bewerten.

Die wichtigsten Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz

Muss ich das Heizungsgesetz noch beachten?

Ja, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet wird.

Damit entfällt unter anderem die umstrittene 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heiztechnologien. Dennoch gelten weiterhin Vorgaben zu Energieeffizienz und Klimaschutz – wenn auch in teilweise veränderter Form.

Kann ich laut GModG eine Gas- und Ölheizung einbauen?

Ja, das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen. Allerdings müssen Sie dabei weiter die geltenden Vorgaben des GModG beachten, etwa zu Energieeffizienz und klimafreundlichen Brennstoffen.

Was bedeutet die Biotreppe im neuen Heizungsgesetz für mich?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz führt die sogenannte „Biotreppe“ ein. Dabei handelt es sich um eine Regelung für neue Gas- und Ölheizungen.

Sie schreibt vor, dass diese Heizungen schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen müssen. Dazu zählen zum Beispiel Biomethan oder grüner Wasserstoff. Die vorgesehenen Mindestanteile steigen stufenweise:

  • Ab 2029: 10 Prozent
  • Ab 2030: 15 Prozent
  • Ab 2035: 30 Prozent
  • Ab 2040: 60 Prozent
GModG: Was gilt künftig für meine Heizung?

Wenn Sie eine bestehende Öl- oder Gasheizung besitzen, ändert sich zunächst wenig. Funktionierende Anlagen können Sie weiter betreiben.

Wenn Sie Ihre Heizung moderniseren möchten, erhalten Sie durch das neue Heizungsgesetz mehr Freiheit bei der Wahl der Technologie. Bei Öl- und Gasheizungen steigen die Anforderungen an die verwendeten Energieträger schrittweise an (siehe Biotreppe).

Mit welchen Kosten muss ich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz rechnen?

Kurzfristig profitieren Sie als Eigentümerin oder Eigentümer von mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnologie. Langfristig sollten Sie jedoch auch die Betriebskosten berücksichtigen.

Faktoren, die Ihre Kosten künftig beeinflussen können, sind:

  • Steigende CO₂-Preise
  • Höhere Kosten für umweltfreundlichere Brennstoffe
  • Sinkende Förderungen
  • Individuelle Gebäudesituationen

Da eine ausreichende Verfügbarkeit von grünem Gas nicht gesichert ist, drohen bei Knappheit deutliche Kostensteigerungen für Sie.

Wird meine Wärmepumpe nicht mehr gefördert?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz beendet die Förderung Ihrer Wärmepumpe nicht. Als Eigentümerin oder Eigentümer können Sie weiter staatliche Zuschüsse für den Einbau Ihrer Wärmepumpe beantragen. Allerdings können sich die Förderbedingungen und -höhen unabhängig vom GModG ändern.