Eine Wärmepumpe steht im Garten neben Pflannzenkübeln

Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was sich ändert.

Alle Informationen für Verbraucher im Überblick

Gebäudemodernisierungsgesetz: das Wichtigste in Kürze

Grünes Icon mit einer Hand, die eine leuchtende Glühlampe hält
  • Freie Heizungswahl nutzen: Eigentümer können mit dem neuen Gesetz wieder zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen.
  • „Biotreppe“ ab 2029: Der Anteil erneuerbarer Brennstoffe nimmt schrittweise zu.
  • Klimaneutralität bis 2045 erreichen: Heizsysteme müssen ab 2045 vollständig klimaneutral betrieben werden.
  • Förderung sichern: Staatliche Förderprogramme für den Heizungstausch bleiben verfügbar.

Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt altes Heizungsgesetz

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Damit wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), das umgangssprachlich „Heizungsgesetz“ genannt wird, grundlegend reformiert.

Mit der neuen Gesetzgebung beabsichtigt die Bundesregierung, Klimaschutz bei Gebäuden mit mehr Technologieoffenheit, Planungssicherheit und Entscheidungsfreiheit für Eigentümerinnen und Eigentümer zu verbinden.

Konkret bedeutet das: Es gelten künftig neue Regeln für den Heizungsaustausch und die Modernisierung von Gebäuden.

Die fünf wichtigsten Neuerungen im Gebäudemodernisierungsgesetz

  • Die 65-Prozent-Regel entfällt. Neue Heizungen müssen nicht mehr verpflichtend zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Für Eigentümer gilt freie Heizungswahl. Bis 2029 können bei Neubauten oder beim Heizungstausch bestehender Immobilien Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen, Biomasseheizungen sowie Gas- und Ölheizung gewählt werden.
  • Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Anders als nach den bisherigen Regelungen können diese auch künftig noch eingebaut werden.
  • Neue „Biotreppe“ wird ab 2029 eingeführt. Die Biotreppe fordert für neu installierte Gas- und Ölheizungen, dass schrittweise steigende Anteile klimafreundlichere Brennstoffe wie Bio-Öl und Bio-Methan eingesetzt werden.
  • Klimaneutrales Heizen wird ab 2045 Pflicht. Unabhängig von der gewählten Technologie dürfen fossile Brennstoffe spätestens ab 2045 nicht mehr zum Einsatz kommen.

Kurz gefasst: Das alte, strengere Heizungsgesetz wird gelockert. Die Nutzung fossiler Heizungen bleibt durch das neue Heizungsgesetz länger möglich. Sie müssen jedoch schrittweise klimafreundlicher werden.

Das GModG streicht die 65-Prozent-Regel

Die bislang geltende Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt mit dem neuen Heizungsgesetz. Eigentümerinnen und Eigentümer können also künftig wieder frei zwischen verschiedenen Heiztechnologien wählen.

Die Bundesregierung begründet diesen Schritt mit dem Wunsch nach mehr Flexibilität und einer stärkeren Ausrichtung an individuelle Gegebenheiten von Gebäuden. Nicht jede Immobilie eigne sich gleichermaßen für dieselbe Heiztechnologie.

Wärmepumpeneinheit die von dekorativen Pflanzen umgeben ist.

Klimaziele bleiben im Gebäudemodernisierungsgesetz bestehen

Trotz einer größeren Wahlfreiheit bleibt das langfristige Ziel der Klimaneutralität auch mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz erhalten. Es sieht vor, dass Heizungen spätestens ab 2045 vollständig mit klimaneutralen Energiequellen betrieben werden.

Dafür wird die sogenannte „Biotreppe“ durch das GModG eingeführt. Wer künftig eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise mehr klimafreundliche Brennstoffe nutzen. Dazu zählen etwa Biomethan, Biomasse (Holz, Pellets) und klimaneutraler Wasserstoff.

Vorgesehen sind mindestens:

  • 10 Prozent ab 2029
  • 15 Prozent ab 2030
  • 30 Prozent ab 2035
  • 60 Prozent ab 2040

Zusätzlich soll eine Grüngas- beziehungsweise Grünölquote dazu beitragen, dass klimafreundliche Gase und Brennstoffe häufiger genutzt werden. Die Argumentation der Technolgie-Offenheit: Nicht mehr nur die Heizungsanlage selbst ist entscheidend für die Klimabilanz, sondern auch, womit geheizt wird.

Was bedeutet das neue Heizungsgesetz (GModG) für Berliner Haushalte?

Die kommunale Wärmeplanung hat offenbart, dass in urbanen Räumen wie Berlin sehr unterschiedliche Voraussetzungen für die Wärmeversorgung vorliegen. Während in vielen Stadtgebieten der Ausbau der Fernwärme voranschreitet, setzen die Eigentümerinnen und Eigentümer anderer Gebäude auf dezentrale Lösungen, etwa Wärmepumpen, Hybridanlagen oder moderne Gasheizungen.

Das neue Heizungsgesetz eröffnet Hausbesitzerinnen und -besitzern die Möglichkeit, die für ihr Gebäude sinnvollste Lösung zu wählen – sowohl wirtschaftlich als auch technisch. Gleichzeitig sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht vergessen, dass erneuerbare Energien kontinuierlich an Bedeutung gewinnen. Ob Solar- oder Windenergie, Wasserkraft oder Biomasse: Alternative Energienquellen werden künftig einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung bestehender Heizsysteme beitragen.

Was gilt künftig für meine Heizung?

Für Besitzerinnen und Besitzer bereits bestehender Gas- und Ölheizungen ändert sich zunächst wenig. Funktionierende Anlagen können weiterhin betrieben werden. Wer die eigene Heizung moderniseren möchte, erhält jedoch durch das neue Heizungsgesetz mehr Freiheit bei der Auswahl der Technologie. Bei Gas- und Ölheizungen steigen jedoch die Anforderungen an die verwendeten Energieträger schrittweise an (siehe Biotreppe).

Welche Kosten könnten auf mich zukommen?

Kurzfristig profitieren Eigentümerinnen und Eigentümer von mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnolgie. Langfristig sollten jedoch auch die Betriebskosten berücksichtigt werden. Faktoren, die die Kosten künftig beeinflussen könnten, sind: steigende CO2-Preise, höhere Kosten für umweltfreundlichere Brennstoffe, sinkende Förderungen, individuelle Gebäudesituationen. Da eine ausreichende Verfügbarkeit von grünem Gas nicht gesichert ist, bergen Kostensteigerungen bei Knappheit für Verbraucher ein erhöhtes Risiko.

Mieterschutz bei neuen Öl- und Gasheizungen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz enthält zusätzlich Regelungen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern. Diese sollen künftig vor überhöhten Heizkosten geschützt werden, wenn Vermieter sich für fossile Heizungen entscheiden.

Die Betriebskosten für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen sollen zwischen Vermietern und Mietenden aufgeteilt werden.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Bleibt die Förderung erhalten?

Ja. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fortzuführen. Dabei sollen insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen weiterhin gezielt unterstützt werden. Gleichzeitig fallen die maximalen Förderbeiträge schrittweise niedriger aus.

Deshalb bleibt wichtig: Vor einer Investitionsentscheidung sollte geprüft werden, welche Förderprogramme aktuell verfügbar sind und welche Anforderungen dafür gelten. Die KfW ist weiterhin für Heizungsförderung, Maßnahmen zur energetischen Sanierung und klimafreundlichen Neubau zuständig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen.

Der GASAG-Service: Im Rahmen einer Beratung zur Wärmepumpe informieren wir Sie zu allen Förderungen, die Sie in Anspruch nehmen können.

Fazit

Das neue Heizungsgesetz schafft mehr Flexibilität bei der Wahl der Heiztechnik. Gleichzeitig bleibt das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bestehen.

Ob die neuen Regelungen die Emissionen im Gebäudebereich wie geplant senken, wird die Bundesregierung im Jahr 2030 erneut bewerten.