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KfW 270: Der Förderkredit im Überblick.

Was wird im Rahmen des KfW-270-Förderkredits gefördert und welche Konditionen bietet dieser? Wir geben einen Überblick.

Was ist der KfW-270-Förderkredit?

Der KfW-Kredit 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ dient der Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien. Auch zugehörige Netze, Speicher und Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem können finanziert werden. Die Konditionen werden regelmäßig angepasst.

Was wird gefördert?

Der KfW-Förderkredit Nr. 270 fördert sowohl in Deutschland als auch im Ausland "[die] Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation". Voraussetzung dafür ist, dass die Anlagen den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entsprechen.

Die KfW nennt unter anderem Photovoltaikanlagen, Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, Wärme- und Kältenetze, Speicher sowie Maßnahmen zur Flexibilisierung und Digitalisierung. Die genaue Förderfähigkeit ist vom jeweiligen Vorhaben und den Programmbedingungen abhängig. Konkret fallen darunter folgende Anlagen:

  • Solarthermie
  • Wärmepumpen
  • Batteriespeicher
  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
  • Windkraft
  • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von Biomasse-Brennstoffen
  • Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas
  • Biogasleitungen
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
  • Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien)
  • Lastmanagement
  • Mess- und Steuerungssysteme (als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung)
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

Hinweis:

Für Wärmepumpen und weitere Maßnahmen am Gebäude können je nach Vorhaben auch Förderangebote im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) infrage kommen. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Förderbedingungen, die Sie bei der KfW und dem BAFA finden.

Wer kann den KfW-270-Förderkredit beantragen?

Der KfW-270-Förderkredit hat folgende Zielgruppen:

  • Privatpersonen und gemeinnützige Antragstellende,
  • in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen,
  • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie kommunale Zweckverbände.

Privatpersonen und gemeinnützige Antragstellende müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen beziehungsweise verkaufen. Bei Vorhaben im Ausland sind deutsche Unternehmen, deren ausländische Tochtergesellschaften sowie Joint Ventures mit eigener Rechtspersönlichkeit und einer deutschen Beteiligung von mindestens 25 Prozent antragsberechtigt.

Was wird nicht gefördert?

Der KfW-270-Förderkredit kommt nicht für Investitionen im Bereich fossiler Energien infrage. Außerdem dürfen Sie mit dem Kredit keine Umschuldungen vornehmen oder bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben nachfinanzieren. Treuhandkonstruktionen sowie In-Sich-Geschäfte sind ebenfalls vom Förderkredit ausgenommen. Weitere Informationen zu nicht geförderten Vorhaben sind in der Ausschlussliste der KfW einsehbar.

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem der Bund, die Bundesländer sowie kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbstständige Eigenbetriebe. Kommunale Zweckverbände und bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts können dagegen antragsberechtigt sein.

Der Förderkredit muss vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner beantragt werden. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich. Neben bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben sind unter anderem Balkonkraftwerke und Stecker-Solaranlagen sowie reine Kapitalbeteiligungen nicht förderfähig.