Ein mit PV-Paneelen belegtes Dach eines Einfamilienhauses

Photovoltaik Volleinspeisung: Wann lohnt sie sich?

Einspeisevergütung, EEG-Regeln und Eigenverbrauch im Vergleich

Bei der Photovoltaik-Volleinspeisung fließt der gesamte Solarstrom ins öffentliche Netz. Dafür erhalten Sie laut Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG) einen festen Geldbetrag: die sogenannte EEG-Vergütung oder Einspeisevergütung. Ob sich das lohnt, hängt von Vergütungssatz, Strompreis, Eigenverbrauch und Anlagengröße ab.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Prinzip: Bei Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom eingespeist. Der eigene Strombedarf wird weiter aus dem Netz gedeckt.
  • Vergütung: Für Gebäudeanlagen bis 10 Kilowatt (kW) mit Inbetriebnahme vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 gelten 12,34 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) bei Volleinspeisung.
  • Wirtschaftlichkeit: Eigenverbrauch ist oft wirtschaftlicher, weil Netzstrom pro Kilowattstunde meist mehr kostet als Sie als Einspeisevergütung bekommen.
  • Einsatzfall: Volleinspeisung kann sinnvoll sein, wenn wenig Strom vor Ort verbraucht wird oder getrennte Anlagen geplant sind.
  • EEG-Regeln: Seit 2025 sind negative Strompreise und die 60-Prozent-Regel ohne Smart Meter wichtige Punkte für neue Anlagen.

Was bedeutet Photovoltaik Volleinspeisung?

Volleinspeisung bedeutet: Ihre PV-Anlage speist den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz ein. Sie nutzen diesen Strom nicht direkt im eigenen Haushalt. Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhalten Sie eine festgelegte Vergütung nach EEG.

Anders funktioniert die Überschusseinspeisung: Die PV-Anlage versorgt zuerst Haushalt, Wärmepumpe oder E-Auto. Nur Überschüsse gehen ins Netz. Die Vergütung ist niedriger, dafür sparen Sie Netzstromkosten.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach Inbetriebnahme, Anlagenleistung und Einspeiseart. Für neue Gebäudeanlagen bis 100 kW gelten bei Volleinspeisung höhere Sätze als bei Überschusseinspeisung. Die Vergütung wird festgeschrieben und gilt in der Regel 20 Jahre.

Für Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 gelten nach Bundesnetzagentur folgende feste Sätze: bis 10 kW 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung und 7,78 ct/kWh bei Überschusseinspeisung. Für größere Leistungsanteile sinkt der Satz anteilig.

Einspeisevergütung im Überblick

Die Tabelle zeigt die aktuellen Werte für Gebäudeanlagen. Größere Anlagen werden anteilig vergütet.

Leistungsanteil

Überschusseinspeisung

Volleinspeisung

Tabellarische Übersicht der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2026 nach Leistung und Einspeiseart. Gilt für Anlagen, die vom 1. Januar bis 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden. Quelle: Bundesnetzagentur

Bis 10 kW

7,78 ct/kWh

12,34 ct/kWh

Bis 40 kW

6,73 ct/kWh

10,35 ct/kWh

Bis 100 kW

5,50 ct/kWh

10,35 ct/kWh

Tabellarische Übersicht der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2026 nach Leistung und Einspeiseart. Gilt für Anlagen, die vom 1. Januar bis 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden. Quelle: Bundesnetzagentur

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch?

Die zentrale Frage lautet: Bringt die Einspeisevergütung mehr als der Eigenverbrauch spart? In vielen privaten Haushalten eher nicht. Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis liegt 2026 bei rund 37 ct/kWh. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt also teuren Netzstrom.

Bei Volleinspeisung ist der Erlös planbar, aber begrenzt. Bei Eigenverbrauch profitieren Sie besonders, wenn tagsüber Strombedarf vorhanden ist oder Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto den Solarstrom nutzen.

Wann lohnt sich Volleinspeisung?

Volleinspeisung kann trotzdem sinnvoll sein: Etwa wenn Sie tagsüber kaum Strom verbrauchen, keinen Speicher einbauen möchten oder eine große Dachfläche mit guter Ausrichtung haben. Auch bei vermieteten Gebäuden kann sie organisatorisch einfacher sein.

Wichtig ist eine individuelle Rechnung. Entscheidend sind Jahresertrag, Investitionskosten, Vergütungssatz, Strompreis, Eigenverbrauch, Speicheroptionen und Betriebskosten. Je höher Ihr Strombedarf ist, desto eher lohnt Eigenverbrauch.

Haus mit PV-Anlage auf dem Dach im Sommer und im Vordergrund sind Blumen
Eine Volleinspeisung Ihres selbst erzeugten Solarstroms kann sich lohnen, wenn Sie tagsüber nur wenig Strom verbrauchen und keinen Stromspeicher planen.

Wann genau prüfen?

  • Sie verbrauchen tagsüber wenig Strom und planen keinen Speicher.
  • Die Anlage soll auf einem vermieteten oder gewerblich genutzten Gebäude laufen.
  • Sie möchten Einnahmen möglichst einfach und planbar abrechnen.
  • Sie prüfen getrennte Anlagen für Volleinspeisung und Eigenverbrauch.

Getrennte Anlagen: beides kombinieren

Eine Besonderheit im EEG ist die Möglichkeit, getrennte Anlagen oder Anlagenteile unterschiedlich zu betreiben. So kann ein Teil als Volleinspeiseanlage laufen, während ein anderer Teil den Haushalt versorgt.

Das ist interessant, wenn das Dach größer ist als der eigene Strombedarf. Wichtig ist, dass die Anlagen messtechnisch sauber getrennt, angemeldet und vom Netzbetreiber akzeptiert werden. Dafür braucht es ein passendes Messkonzept und eine klare Fachplanung.

Was hat sich 2025 geändert?

Seit dem Solarspitzengesetz 2025 spielen negative Börsenstrompreise eine größere Rolle.

  • Für PV-Anlagen mit intelligentem Messsystem (iMSys) und Steuerbox werden Zeiträume mit negativen Börsenpreisen nicht vergütet. Diese Zeiten werden jedoch an die Förderdauer angehängt.
  • Ohne intelligente Mess- und Steuerungstechnik wird die Einspeiseleistung pauschal auf 60-Prozent begrenzt. Für Volleinspeisung ist das besonders relevant, weil der gesamte Strom ins Netz geht.
  • Eigenverbrauch, Speicher und Energiemanagement werden dadurch wichtiger: Sie helfen, Solarstrom vor Ort zu nutzen, statt ihn in Zeiten geringer Nachfrage komplett einzuspeisen.

Beispielrechnung: Volleinspeisung im Vergleich

Eine 10-Kilowattpeak-Anlage erzeugt je nach Standort grob 9.000 bis 10.000 kWh Solarstrom im Jahr. Bei 10.000 kWh und 12,34 ct/kWh Volleinspeisevergütung ergibt das rund 1.234 Euro Einnahmen pro Jahr.

Würden Sie 30 Prozent selbst nutzen, wären das 3.000 kWh Eigenverbrauch. Bei 37 ct/kWh entspricht das rund 1.110 Euro vermiedenen Stromkosten. Zusätzlich würden 7.000 kWh mit 7,78 ct/kWh vergütet, also rund 545 Euro. Zusammen ergäbe das rund 1.655 Euro pro Jahr.

Fazit: Volleinspeisung gezielt prüfen

Photovoltaik-Volleinspeisung ist einfach, planbar und durch die höhere EEG-Vergütung weiter eine Option. Für neue private Anlagen ist sie aber nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung. Weil Netzstrom deutlich teurer ist als die Einspeisevergütung, lohnt Eigenverbrauch häufig stärker.

Sinnvoll ist Volleinspeisung vor allem bei wenig Eigenverbrauch, großen Dachflächen, vermieteten Gebäuden oder getrennten Anlagenkonzepten. Wer neu plant, sollte Volleinspeisung, Überschusseinspeisung und Speicher gemeinsam berechnen lassen.

Vater und Tochter tragen ein Solarmodul vor dem Haus

Häufige Fragen zur Photovoltaik Volleinspeisung

Wie hoch ist meine Einspeisevergütung bei Volleinspeisung?

Für Gebäudeanlagen bis 10 kW mit Inbetriebnahme vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 beträgt Ihre feste Einspeisevergütung bei Volleinspeisung 12,34 ct/kWh. Für größere Leistungsanteile gelten gestaffelte Sätze von 10,35 ct/kWh.

Wann lohnt sich Volleinspeisung für mich?

Volleinspeisung lohnt sich vor allem, wenn Sie wenig Strom selbst verbrauchen, keinen Speicher planen oder eine große Dachfläche einfach nutzen möchten. Bei hohem Eigenverbrauch ist Überschusseinspeisung oft attraktiver.

Was bedeutet Volleinspeisung bei Photovoltaik?

Volleinspeisung bedeutet, dass der gesamte Strom Ihrer PV-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie erhalten dafür eine EEG-Vergütung, nutzen Ihren Solarstrom aber nicht direkt im eigenen Haushalt.

Was hat sich 2025 an meiner Einspeisevergütung geändert?
  • Für PV-Anlagen, die mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) und einer Steuerbox ausgestattet sind, werden Zeiträume mit negativen Strombörsenpreisen nicht vergütet.
  • Stattdessen verlängert sich die Förderdauer Ihrer Solaranlage um diese Zeitabschnitte.
  • Ohne den Einsatz solcher Mess- und Steuertechnik wird die Einspeiseleistung Ihrer Photovoltaik-Anlage pauschal auf 60 Prozent begrenzt.