Wallbox angeschlossen an einem weißen Auto

Wallbox-Förderung im Mehrfamilienhaus 2026.

Bundesförderung "Laden im Mehrparteienhaus"

Welche Wallbox-Förderung fürs Mehrfamilienhaus gibt es 2026?

Grünes Icon mit einer Hand, die eine leuchtende Glühlampe hält
  • Am 15. April 2026 startete das Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“.
  • Mit der Bundesförderung soll die private Ladeinfrastruktur für Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrfamilienhäusern (MFH) ausgebaut werden.
  • Die Bundesregierung stellt dafür 500 Mio. Euro bereit.
  • Es werden Maßnahmen für nicht öffentlich zugängliche Stellplätze gefördert, die ausschließlich Bewohnerinnen und Bewohnern eines Mehrparteienhauses zur Verfügung stehen.

Wer profitiert vom Förderprogramm "Laden im Mehrparteienhaus"?

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Ab drei Wohneinheiten, auch für einzelne Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer einer WEG.
Einreichung so bald wie möglich, spätestens zum 10.11.2026.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Außerdem Privateigentümerinnen und Privateigentümer von Wohneigentum (MFH) zur Vermietung.
Einreichung so bald wie möglich, spätestens zum 10.11.2026.

Unternehmen mit großen Wohnbeständen

Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienunternehmen, Kommunale Gesellschaften und Genossenschaften.
Einreichung bis 15.10.2026. Vergabe nach dem Wettbewerbsprinzip.

Das Bewilligungsverfahren für Wohneigentümergemeinschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen unterscheidet sich von jenem der Zielgruppe mit großem Wohnbestand.

Die Förderung möchte Bewohnerinnen und Bewohnern von Mehrfamilienhäusern Zugang zu Ladepunkten ermöglichen. Antragstellende sind jedoch die Eigentümerinnen und Eigentümer der Immobilie. Mieterinnen und Mieter wenden sich daher am besten an ihre Vermieterinnen und Vermieter und regen die Teilnahme am Förderprogramm an.

Wie hoch ist die Wallbox-Förderung fürs Mehrfamilienhaus?

Der Bund bezuschusst den Kauf und die Installation von Ladepunkten in Wohngebäuden ab mindestens drei Wohneinheiten. Bis zu 2.000 Euro Förderung je elektrifiziertem Stellplatz inklusive Wallbox beziehungsweise Ladesäule sind möglich:

  • Maximal 1.300 Euro für die Vorverkabelung ohne Ladepunkt
  • Maximal 1.500 Euro pro Ladepunkt (zum Beispiel Wallbox) mit Vorverkabelung
  • Maximal 2.000 Euro für bidirektionale Ladepunkte

Maßnahmen im Förderprogramm

Autos laden an Ladestationen in einer Garage.
  • Die Vorverkabelung und etwaige Baumaßnahmen
  • Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung
  • Den Netzanschluss und zugehörige Baumaßnahmen
  • Die technische Ausrüstung

Die Förderung umfasst die Elektroinstallation, beispielsweise Kabel, Verteiler und Schutzeinrichtungen bis hin zu Transformatoren. Außerdem werden bauliche Maßnahmen wie Erdarbeiten, Weganpassungen, Durchbrüche und Kabelbefestigungen unterstützt.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung von Wallboxen in und an Mehrfamilienhäusern?

Folgende Bedingungen gelten für die Anträge im Förderprogramm:

  • Die Antragstellenden investieren in Stellplätze von Immobilien, die vorrangig Wohnzwecken dienen.
  • Parkflächen: Im eingereichten Förderprojekt sind 20 Prozent und mindestens sechs Stellplätze für die Elektrifizierung vorgesehen.
  • Förderungsfähige Technik sind Typ-2- oder CSS-Ladepunkte
  • Ladeleistung von 11 bis 22 Kilowatt (kW) pro Ladepunkt
  • Der Betrieb der Ladepunkte erfolgt mit Strom aus Erneuerbaren Energien.

Auf der Website des Wallbox-Förderprojekts für Mehrfamilienhäuser gibt es umfassende Informationen zu den Fördervoraussetzungen.

Förderprogramm "Laden im Mehrparteienhaus": So geht’s.

  1. 1

    Vorbereitung der Unterlagen

    Eingereicht wird ein Plan für die Maßnahmen sowie ein Angebot in Form eines Kostenvoranschlags für das Gesamtkonzept.

  2. 2

    Antrag online einreichen

    WEG und KMU reichen ihre Anträge bis spätestens 10.11.2026 ein – große Unternehmen bis zum 15.10.2026.

  3. 3

    Bewilligung abwarten

    Wichtig: Maßnahmen dürfen erst mit vorliegender Bewilligung beginnen.

  4. 4

    Auftrag vergeben

    Die Dienstleister erhalten nun ihre Aufträge und setzen die Maßnahmen für die Ladeinfrastruktur um.

  5. 5

    Vorhaben umsetzen

    Die baulichen und technischen Maßnahmen werden umgesetzt.

  6. 6

    Verwendungsnachweis einreichen

    Durch Rechungen, technische Unterlagen und so weiter werden die abgeschlossenen Maßnahmen dokumentiert.

  7. 7

    Auszahlung der Förderung

    Die Förderung wird ausgezahlt, nachdem der Verwendungsnachweis geprüft wurde.

Für Unternehmen mit großen Wohnbeständen empfiehlt sich eine Beratung vor Antragstellung und die Begleitung der Umsetzung durch Expertinnen und Experten.

FAQ: Häufige Fragen zur Wallbox-Förderung am Mehrfamilienhaus

Wann startet die bundesweite Wallbox-Förderung für Mehrfamilienhäuser?

Die Förderung ist bereits am 15. April 2026 gestartet.

Wann endet das Programm „Laden im Mehrfamilienhaus“?

WEG und KMU können Anträge bis zum 10. November 2026 einreichen. Für diese Gruppe gilt das sogenannte Windhundprinzip: Wer zuerst beantragt stellt sicher, hat bessere Chancen auf einen bewilligten Antrag, ehe die Fördermittel ausgeschöpft sind.

Unternehmen mit großen Wohnbeständen können ihre Anträge bis zum 15. Oktober 2026 einreichen.

Gilt die Wallbox-Förderung für MFH auch für bereits geplante oder in Umsetzung befindliche Maßnahmen?

Nein. Es gilt: Zuerst die Bewilligung im Rahmen des Programms "Laden im Mehrparteienhaus" abwarten – dann die Maßnahmen beauftragen und umsetzen.

Kann ich andere Fördermittel mit Mitteln aus dem Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ kombinieren?

Die Förderung „on top“ ist nicht möglich. Grundsätzlich dürfen kein keine anderen Fördermittel von Land, Bund oder Europäischer Union für dieselben Investitionen genutzt werden.

Für WEG, KMU sowie Privateigentümerinnen und -eigentümer gilt darüber hinaus die De-minimis-Regelung: Die summierten Beihilfen, die eine Antragstellerin oder ein Antragsteller innerhalb der letzten drei Steuerjahre erhalten hat, dürfen den Gesamtbetrag von 300.000 Euro nicht überschreiten.

Was müssen WEG und KMU beim Förderantrag beachten?

Ausführliche Informationen werden auf den offiziellen Projektseiten von „Laden im Mehrparteienhaus“ für WEG und KMU bereitgestellt.