Mann zeigt Kind die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses. Bild mit KI erstellt.

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Photovoltaik Volleinspeisung: Wann lohnt sie sich?

Einspeisevergütung, EEG-Regeln und Eigenverbrauch im Vergleich

Bei der Photovoltaik-Volleinspeisung fließt der gesamte Solarstrom ins öffentliche Netz. Dafür erhalten Sie eine feste Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ob sich das lohnt, hängt von Vergütungssatz, Strompreis, Eigenverbrauch und Anlagengröße ab.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Prinzip: Bei Volleinspeisung wird der gesamte Solarstrom eingespeist; der eigene Strombedarf wird weiter aus dem Netz gedeckt.
  • Vergütung: Für Gebäudeanlagen bis 10 kW mit Inbetriebnahme ab 1. August 2026 gelten 12,23 ct/kWh bei Volleinspeisung.
  • Wirtschaftlichkeit: Eigenverbrauch ist oft wirtschaftlicher, weil Netzstrom deutlich teurer ist als die Einspeisevergütung.
  • Einsatzfall: Volleinspeisung kann sinnvoll sein, wenn wenig Strom vor Ort verbraucht wird oder getrennte Anlagen geplant sind.
  • EEG-Regeln: Seit 2025 sind negative Strompreise und die 60-Prozent-Regel ohne Smart Meter wichtige Punkte für neue Anlagen.

Was bedeutet Photovoltaik Volleinspeisung?

Volleinspeisung bedeutet: Ihre PV-Anlage speist den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz ein. Im Haushalt wird dieser Strom nicht direkt genutzt. Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten Sie eine festgelegte Vergütung nach EEG.

Anders funktioniert die Überschusseinspeisung: Die PV-Anlage versorgt zuerst Haushalt, Wärmepumpe oder E-Auto. Nur Überschüsse gehen ins Netz. Die Vergütung ist niedriger, dafür sparen Sie Netzstromkosten.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach Inbetriebnahme, Anlagenleistung und Einspeiseart. Für neue Gebäudeanlagen bis 100 kW gelten bei Volleinspeisung höhere Sätze als bei Überschusseinspeisung. Die Vergütung wird festgeschrieben und gilt in der Regel 20 Jahre.

Für Gebäudeanlagen mit Inbetriebnahme gelten ab dem 1. August 2026 folgende feste Sätze: bis 10 kW 12,23 ct/kWh bei Volleinspeisung und 7,71 ct/kWh bei Überschusseinspeisung. Für größere Leistungsanteile sinkt der Satz anteilig.

Einspeisevergütung im Überblick

Die Tabelle zeigt die aktuellen Werte für Gebäudeanlagen. Größere Anlagen werden anteilig vergütet.

Leistungsanteil

Überschusseinspeisung

Volleinspeisung

Tabellarische Übersicht der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen nach Leistung und Einspeiseart, gültig für Anlagen, die vom 1.08.2026 bis 31.01.2027 in Betrieb genommen werden. Quelle: photovoltaik.org

bis 10 kWp

7,71 ct/kWh

12,23 ct/kWh

bis 40 kWp

6,67 ct/kWh

10,25/kWh

bis 100 kWp

5,45 ct/kWh

10,25 ct/kWh

Tabellarische Übersicht der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen nach Leistung und Einspeiseart, gültig für Anlagen, die vom 1.08.2026 bis 31.01.2027 in Betrieb genommen werden. Quelle: photovoltaik.org

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch?

Die zentrale Frage lautet: Bringt die Einspeisevergütung mehr als der Eigenverbrauch spart? In vielen privaten Haushalten eher nicht. Der durchschnittliche Haushaltsstrompreis liegt 2026 bei rund 37 ct/kWh. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt also teuren Netzstrom.

Bei Volleinspeisung ist der Erlös planbar, aber begrenzt. Bei Eigenverbrauch profitieren Sie besonders, wenn tagsüber Strombedarf vorhanden ist oder Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto den Solarstrom nutzen.

Wann lohnt sich Volleinspeisung?

Volleinspeisung kann trotzdem sinnvoll sein: etwa wenn Sie tagsüber kaum Strom verbrauchen, keinen Speicher einbauen möchten oder eine große Dachfläche mit guter Ausrichtung haben. Auch bei vermieteten Gebäuden kann sie organisatorisch einfacher sein.

Wichtig ist eine individuelle Rechnung. Entscheidend sind Jahresertrag, Investitionskosten, Vergütungssatz, Strompreis, Eigenverbrauch, Speicheroptionen und Betriebskosten. Je höher Ihr Strombedarf ist, desto eher lohnt Eigenverbrauch.

Wann genau prüfen?

Grünes Icon mit einer Hand, die eine leuchtende Glühlampe hält Bild mit KI erstellt.
  • Sie verbrauchen tagsüber wenig Strom und planen keinen Speicher.
  • Die Anlage soll auf einem vermieteten oder gewerblich genutzten Gebäude laufen.
  • Sie möchten Einnahmen möglichst einfach und planbar abrechnen.
  • Sie prüfen getrennte Anlagen für Volleinspeisung und Eigenverbrauch.

Getrennte Anlagen: beides kombinieren

Eine Besonderheit im EEG ist die Möglichkeit, getrennte Anlagen oder Anlagenteile unterschiedlich zu betreiben. So kann ein Teil als Volleinspeiseanlage laufen, während ein anderer Teil den Haushalt versorgt. Das ist interessant, wenn das Dach größer ist als der eigene Strombedarf.

Wichtig ist, dass die Anlagen messtechnisch sauber getrennt, angemeldet und vom Netzbetreiber akzeptiert werden. Dafür braucht es ein passendes Messkonzept und eine klare Fachplanung.

Heute investieren und langfristig profitieren

Die Einspeisevergütung zählt derzeit zu den wichtigsten Vorteilen einer Photovoltaikanlage. Sie sorgt für kalkulierbare Einnahmen, hohe Planungssicherheit und verlässliche Erträge. Nach aktuellem Stand profitieren jedoch voraussichtlich nur Anlagen von diesen Bedingungen, die spätestens bis Ende 2026 in Betrieb genommen werden. Für neue Dachanlagen bis 25 kWp ist ab 2027 keine feste Vergütung mehr vorgesehen.

Dach eines Einfamilienhauses mit einer Photovoltaik-Anlage Bild mit KI erstellt.

Was hat sich 2025 geändert?

Seit dem Solarspitzengesetz 2025 spielen negative Börsenstrompreise eine größere Rolle. Für PV-Anlagen mit iMSys und Steuerbox werden Zeiträume mit negativen Börsenpreisen nicht vergütet. Diese Zeiten werden jedoch an die Förderdauer angehängt. Ohne intelligente Mess- und Steuerungstechnik wird die Einspeiseleitung pauschal auf 60-Prozent begrenzt. Für Anlagen mit intelligentem Messsystem und Steuerungsmöglichkeit entfällt diese Begrenzung.

Für Volleinspeisung ist das besonders relevant, weil der gesamte Strom ins Netz geht. Eigenverbrauch, Speicher und Energiemanagement werden dadurch wichtiger: Sie helfen, Solarstrom vor Ort zu nutzen, statt ihn in Zeiten geringer Nachfrage komplett einzuspeisen.

Beispielrechnung: Volleinspeisung im Vergleich

Eine 10-kWp-Anlage erzeugt je nach Standort grob 9.000 bis 10.000 kWh Solarstrom im Jahr. Bei 10.000 kWh und 12,23 ct/kWh Volleinspeisevergütung ergibt das rund 1.223 Euro Einnahmen pro Jahr.

Würden Sie 30 Prozent selbst nutzen, wären das 3.000 kWh Eigenverbrauch. Bei 37 ct/kWh entspricht das rund 1.110 Euro vermiedenen Stromkosten. Zusätzlich würden 7.000 kWh mit 7,71 ct/kWh vergütet, also etwa 540 Euro. Zusammen ergäbe das rund 1.650 Euro Nutzen pro Jahr.

Fazit: Volleinspeisung gezielt prüfen

Photovoltaik-Volleinspeisung ist einfach, planbar und durch die höhere EEG-Vergütung weiter eine Option. Für neue private Anlagen ist sie aber nicht automatisch die wirtschaftlichste Lösung. Weil Netzstrom deutlich teurer ist als die Einspeisevergütung, lohnt Eigenverbrauch häufig stärker.

Sinnvoll ist Volleinspeisung vor allem bei wenig Eigenverbrauch, großen Dachflächen, vermieteten Gebäuden oder getrennten Anlagenkonzepten. Wer neu plant, sollte Volleinspeisung, Überschusseinspeisung und Speicher gemeinsam berechnen lassen.

Häufige Fragen zur Photovoltaik Volleinspeisung

Wie hoch ist die Einspeisevergütung bei Volleinspeisung?

Für Gebäudeanlagen bis 10 kW mit Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Janaur 2027 beträgt die feste Einspeisevergütung bei Volleinspeisung 12,23 ct/kWh. Für größere Leistungsanteile gelten gestaffelte Sätze von 10,25 ct/kWh.

Wann lohnt sich eine Volleinspeisung?

Volleinspeisung lohnt sich vor allem, wenn Sie wenig Strom selbst verbrauchen, keinen Speicher planen oder eine große Dachfläche einfach nutzen möchten. Bei hohem Eigenverbrauch ist Überschusseinspeisung oft attraktiver.

Was bedeutet Volleinspeisung Photovoltaik?

Volleinspeisung bedeutet, dass der gesamte Strom der PV-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist wird. Sie erhalten dafür eine EEG-Vergütung, nutzen den Solarstrom aber nicht direkt im Haushalt.

Was hat sich 2025 bei der Einspeisevergütung geändert?

Für PV-Anlagen, die mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) und einer Steuerbox ausgestattet sind, werden Zeiträume mit negativen Strombörsenpreisen nicht vergütet. Stattdessen verlängert sich die Förderdauer um diese Zeitabschnitte. Ohne den Einsatz solcher Mess- und Steuertechnik wird die Einspeiseleistung pauschal auf 60 Prozent begrenzt.