Solaranlage in einem Kleingarten

Solaranlage im Kleingarten: Das müssen Sie beachten.

Eine Solaranlage im Kleingarten – das wünschen sich viele Pächterinnen und Pächter. Aber: Ist das erlaubt? Und was gibt es zu beachten? Hier erhalten Sie alle wichtigen Infos.

Solaranlage im Kleingarten – Ist das erlaubt?

Wer im gepachteten Kleingarten eine kleine Solaranlage installieren möchte, also ein Balkonkraftwerk beziehungsweise eine Steckersolaranlage, sollte sich vorab genau informieren. Das Bundeskleingartengesetz enthält bislang weder ein ausdrückliches Verbot noch eine allgemeine Erlaubnis für Photovoltaikanlagen. Entscheidend sind deshalb auch die geplante Nutzung, der Pachtvertrag und die Vorgaben des Kleingartenvereins, des Verbandes und des Verpächters.

Bundesweite Rechtslage noch nicht abschließend geklärt

Nach § 3 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG)darf eine Gartenlaube nur einfach ausgestattet und nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Eine umfangreiche Stromversorgung kann problematisch werden, wenn sie dazu beiträgt, die Laube regelmäßig wie eine Wohnung oder ein Wochenendhaus zu nutzen. Daraus folgt allerdings kein ausdrückliches Verbot jeder Solaranlage.

Strom, der ausschließlich für die Bewirtschaftung des Gartens eingesetzt wird, kann anders einzuordnen sein. Zu diesem sogenannten Arbeitsstrom zählt beispielsweise Strom für eine Wasserpumpe oder elektrische Gartengeräte. Ob eine konkrete Anlage zulässig ist, lässt sich dennoch nicht allein anhand ihres Verwendungszwecks beurteilen. Auch technische Ausführung, Montageort und örtliche Regelungen können eine Rolle spielen.

Gesetzliche Klarstellung weiterhin geplant

Der Bundesrat hat im Juli 2025 erneut einen Gesetzentwurf eingebracht, der kleine Solaranlagen im Kleingarten ausdrücklich rechtssicher ermöglichen soll. Nach dem vorgeschlagenen Gesetzestext sollen Balkonkraftwerke zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig sein, ohne dass die Laube dadurch automatisch als zum dauernden Wohnen geeignet gilt. Die Änderung ist bislang jedoch noch nicht in Kraft getreten.

Vor der Installation Zustimmung einholen

Pächterinnen und Pächter sollten eine Solaranlage nicht ohne vorherige Abstimmung installieren. Neben dem Bundeskleingartengesetz können der Pachtvertrag, die Gartenordnung sowie Vorgaben des Vereins, des Verbandes und des Verpächters maßgeblich sein. Das gilt insbesondere für fest montierte Module und technische Veränderungen an der Laube.

Am besten wird das Vorhaben schriftlich beschrieben und vor der Umsetzung genehmigen lassen. So lässt sich klären, wo die Anlage installiert werden darf, wofür der Strom genutzt werden kann und welche technischen Vorgaben zu beachten sind. Für Berliner Kleingärten ist diese Abstimmung besonders wichtig, da die Versorgung der Laube mit Solarstrom von den Kleingartenverbänden zum Teil kritisch beurteilt wird.

Häufig gestellte Fragen zu Solaranlagen im Kleingarten

Lohnt sich eine Solaranlage in Kleingartenanlagen? 

Um diese Frage für sich beantworten zu können, sollten Sie wissen, auf welche Summe sich Ihre Jahres-Stromrechnung beläuft und wie hoch der Strom-Durchschnittsverbrauch in Ihrem Kleingarten ist. Im zweiten Schritt können Sie dann die Kosten für die Anschaffung der Solaranlage betrachten, um zu schauen, ob diese Anschaffungskosten im richtigen Verhältnis zu Ihrem Strombedarf stehen. Bedenken Sie dabei aber unbedingt: Der von Ihnen im Schrebergarten erzeugte Strom darf nur für Arbeiten rund um den Kleingarten eingesetzt werden (Arbeitsstrom). Das heißt, der Strombedarf in einem Kleingarten kann und darf aufgrund dieser Richtlinien nicht sehr hoch sein. Am besten lassen Sie sich vor dem Kauf einer Solaranlage für den Kleingarten ausführlich beraten und bedenken unbedingt auch die rechtliche Lage rund um eine solche Solaranlage.

Wie kann ich meine Solaranlage im Schrebergarten ohne Netzanschluss betreiben? 

Viele Kleingärten haben keinen Anschluss an das öffentliche Stromnetz. Ohne Netzanschluss produziert die PV-Anlage allerdings keinen Strom. Gelöst werden kann das Problem durch sogenannte Inselsysteme – sie können unabhängig vom Stromnetz betrieben werden. Nachteil: Ohne zusätzlichen Speicher müssen Sie den Strom direkt verbrauchen. Außerdem produziert das Inselsystem nur in den Sonnenmonaten Strom, sodass Sie über viele Monate im Jahr nichts von Ihrer Lösung haben werden. Kaufen Sie sich hingegen einen zusätzlichen Speicher, um den Solarstrom flexibler nutzen zu können, müssen Sie mit recht hohen Kosten rechnen. Hier ist dann die Frage, das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Anwendung im Kleingarten wirklich stimmt.

Was kostet eine Solar-Inselanlage für den Kleingarten?

Die Kosten für eine Solar-Inselanlage im Kleingarten hängen von der Leistung der Solarmodule, der Größe des Batteriespeichers und dem individuellen Strombedarf ab. Für kleine Anlagen zur Versorgung von Beleuchtung, Ladegeräten oder einzelnen Elektrogeräten sollten Kleingartenbesitzerinnen - und besitzer heute meist mit rund 800 bis 2.000 Euro für ein Komplettsystem rechnen. Größere Anlagen mit mehr Speicherkapazität können entsprechend teurer ausfallen. Da die Preise für Solarmodule und Batteriespeicher regelmäßig schwanken, empfiehlt es sich, vor der Anschaffung aktuelle Angebote einzuholen.

Fördermittel für Inselanlagen stehen nicht zur Verfügung. Außerdem gut zu wissen: Inselanlagen ohne Verbindung zum öffentlichen Stromnetz fallen nicht unter die Null-Prozent-Umsatzsteuer-Regelung. Sie müssen 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen.