Ein Paar sitzt auf einem Sofa und schaut Papiere an

Braucht meine Wärmepumpe eine eigene Versicherung?

Die Anschaffung einer Wärmepumpe ist kostspielig, weshalb die Frage nach der Absicherung im Schadensfall besonders wichtig wird. Benötigen Betreiberinnen und Betreiber für ihre Wärmepumpe eine separate Versicherung? Wir klären auf!

Welche Schäden können an einer Wärmepumpe auftreten?

Bevor wir uns mit der Frage einer Wärmepumpen-Versicherung beschäftigen, sollten wir zunächst verstehen, welchen Risiken eine Wärmepumpe überhaupt ausgesetzt ist. Die möglichen Schadensfälle hängen dabei beispielsweise von der Art der Wärmepumpe und dem Standort ab. So könnten Wärmepumpen ohne Frostschutzfunktion bei kalten Temperaturen Frostschäden an den Außenbauteilen, wie etwa dem Außengerät, erleiden. Auch Schnee stellt ein Risiko dar: Werden schwere Schneelasten nicht entfernt, können Bauteile der Wärmepumpe beschädigt werden.

Ebenso spielt der Installationsort der Wärmepumpe eine Rolle. Ist sie innen oder außen montiert? Steht sie im Inneren des Hauses, sind klimatische Risiken wie Frost und Schnee beispielsweise weniger relevant. Doch auch in Innenräumen können Schäden auftreten – etwa durch unzureichende Belüftung, was zu Überhitzung und damit zu Funktionsstörungen oder Defekten führen kann. Auch Wasserschäden durch Leitungswasser stellen ein realistisches Risiko dar.

Mögliche Risiken für Wärmepumpen

Um eine bessere Vorstellung davon zu bekommen, welchen konkreten Risiken eine Wärmepumpe ausgesetzt sein kann, haben wir einige typische Schadensursachen zusammengefasst:

  • Brände: Durch technische Defekte oder fehlerhafte elektrische Komponenten
  • Wasserschäden: Durch Rohrbrüche, Leckagen oder Überschwemmungen
  • Diebstahl: Betrifft insbesondere außen montierte Wärmepumpen
  • Vandalismus und Tierbisse: Insbesondere bei außen installierten Geräten
  • Elementarereignisse: zum Beispiel Hochwasser, Blitzeinschläge oder Hagel

Wärmepumpen-Versicherung wählen: Welche Schäden sind realistisch?

Sie haben bereits erfahren, dass die Art eines möglichen Schadens von mehreren Faktoren wie dem Standort der Wärmepumpe und ihrer Art abhängt. Bevor Sie vorschnell eine spezielle Wärmepumpen-Versicherung abschließen, ist es deshalb empfehlenswert, erst einmal zu prüfen, welchen von den oben genannten konkreten Risiken Ihre Wärmepumpe überhaupt ausgesetzt ist – und ob diese Risiken nicht bereits durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind.

Ganz wichtig ist dabei zu wissen, dass Sie für Konstruktions- und Materialfehler üblicherweise keine Versicherung benötigen. Diese Mängel fallen im Allgemeinen unter Ihren Garantie- und Gewährleistungsschutz, den Sie direkt beim Hersteller oder Verkäufer geltend machen können – selbstverständlich nur innerhalb der geltenden Fristen.

Wärmepumpe: Welche Versicherung greift in welchem Fall?

Die gute Nachricht: Viele der gängigen Risiken, denen eine Wärmepumpe ausgesetzt ist, sind normalerweise über häufig bereits vorhandene Versicherungen abgedeckt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Versicherungen automatisch alle Risiken abdecken, daher sollten Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau prüfen oder direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen und sich den Versicherungsumfang schriftlich bestätigen lassen.

Hier geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über Versicherungen, die möglicherweise bei Schäden an Ihrer Wärmepumpe zum Tragen kommen:

Wohngebäudeversicherung und Wärmepumpe

Bei Schäden im Zusammenhang mit Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel greift in der Regel Ihre Wohngebäudeversicherung. Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihre Wärmepumpe im Haus befindet oder fest an der Gebäudestruktur montiert ist. Das heißt, die Wärmepumpe lässt sich nicht leicht entfernen – zum Beispiel durch eine Befestigung an der Hauswand oder auf einem Sockel.

Damit Ihr Versicherungsschutz auch tatsächlich greift, sollten Sie Ihre Versicherung aber unbedingt über Ihre neu angeschaffte Wärmepumpe informieren. Sie stellt ein neues Risiko dar, das Sie melden müssen.

Spezialfall Rohbau: Wohngebäudeversicherung oft nicht zuständig

Aber Vorsicht: Die Wohngebäudeversicherung greift in der Regel nicht, wenn sich das Gebäude noch in der Bauphase befindet oder nicht bewohnbar ist. Befindet sich Ihre Wärmepumpe also beispielsweise in Ihrem noch nicht einzugsfähigen Neubau und kommt es dort zu einem Diebstahl oder einer Beschädigung, greift der Versicherungsschutz in der Regel nicht. In einem solchen Fall könnte dann eine Bauleistungsversicherung zum Zuge kommen. Doch auch hier gibt es Einschränkungen: In der Regel bietet sie nur dann Schutz, wenn die Wärmepumpe bereits fest im neuen Gebäude verbaut ist.

Wärmepumpe: Zusatzversicherung als Schutz vor Elementarereignissen

Falls Sie beispielsweise in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet wohnen, kann es sich lohnen, über eine entsprechende Versicherung gegen Wasserschäden nachzudenken. Falls Sie eine Wohngebäudeversicherung haben, bedarf es dafür in der Regel eines Zusatzschutzes bei Schäden für sogenannte Elementarereignisse. Zu solchen Elementarereignissen zählen auch Erdrutsche, Erdbeben, Sturmfluten, Starkregen und Lawinen – gemeint sind insgesamt also extreme Naturereignisse. Bonus: Wenn Sie sich für diesen Zusatzschutz entscheiden, ist das gesamte Gebäude entsprechend abgesichert – nicht nur die Wärmepumpe.

Wichtig zu wissen

Grünes Icon mit einer Hand, die eine leuchtende Glühlampe hält

Kommt es zu einem Diebstahl, ist es nicht selbstverständlich, dass Ihre Wohngebäudeversicherung greift. Erkundigen Sie sich hier unbedingt ausführlich. Eventuell kommt hier eher Ihre Hausratversicherung zum Einsatz – oder Sie müssen eine spezielle Diebstahlzusatzversicherung abschließen. Ähnlich verhält es sich mit Vandalismus – wenn Ihre Wärmepumpe also durch Dritte mutwillig beschädigt wurde. Prüfen Sie hier vorab, ob Ihre Wohngebäudeversicherung für solche Fälle aufkommt oder doch eher die Hausratversicherung greift. Es kann auch sein, dass Sie dafür eine spezielle Wärmepumpen-Versicherung abschließen müssen. Das gilt übrigens auch für den Fall, dass Ihre Wärmepumpe durch einen Tierbiss beschädigt wurde.

Was deckt eine spezielle Wärmepumpen-Versicherung ab?

Wie Sie bereits erfahren haben, sind viele Schäden wie Brand-, Sturm- oder Wasserschäden in der Regel durch Ihre Wohngebäudeversicherung abgedeckt, während Diebstahl oder Vandalismus häufig über die Hausratversicherung geschützt sind. Eine spezielle Versicherung für die Wärmepumpe kann aber dennoch ratsam sein und Vorteile bieten. Sie kann beispielsweise unter Umständen die Kosten für die temporäre Nutzung alternativer Heizmethoden (wie Elektroheizungen) übernehmen, wenn Ihre Wärmepumpe ausfällt. Auch Defekte, Konstruktions- oder Bedienungsfehler fallen meist unter diesen Versicherungsschutz – wobei Sie hier unbedingt prüfen sollten, welche dieser Fälle auch ganz automatisch unter Ihren (zeitlich befristeten) Garantieschutz fallen.

Wichtig ist, sich vorab einen guten Überblick über die große Menge an Angeboten von Wärmepumpen-Versicherungen auf dem Markt zu verschaffen. Vergleichen Sie die Versicherungen und ihre Konditionen miteinander und lassen Sie sich vor Abschluss der Versicherung umfangreich – und am besten von mehreren Fachleuten – beraten. Tipp: Die Stiftung Warentest hat Versicherungsangebote getestet und zeigt Ihnen einige wichtige Kriterien am Beispiel einer Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Häufig gestellte Fragen rund um die Wärmepumpen-Versicherung

Wie muss eine Wärmepumpe abgesichert werden?

Generell besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Wärmepumpe abzusichern. Dennoch ist es ratsam, Ihre Wärmepumpe gegen mögliche Schäden und Diebstahl zu versichern. Immerhin handelt es sich um eine teure Investition, die es zu schützen gilt. In vielen Fällen greift bei Schäden die Wohngebäudeversicherung – zum Beispiel bei einem Brand oder Wasserschaden durch Leitungswasser. Es kann auch sein, dass ein Schaden über die Hausratversicherung abgedeckt wird. Wer in Klimazonen wohnt, in denen es beispielsweise zu Hochwasser oder extremem Schneefall kommen kann, ist eventuell mit einer Elementarschadenversicherung gut bedient – und manchmal lohnt sich auch der Abschluss einer speziellen Wärmepumpen-Versicherung, die technische Defekte und Bedienungsfehler abdecken kann.

Sie sehen: Welcher Versicherungsschutz für Ihre Wärmepumpe der richtige ist, ist eine sehr individuelle Frage. Eine gute Fachberatung ist daher unerlässlich.

Ist eine Wärmepumpe ein Gebäudebestandteil?

Das kommt ganz darauf an, wie die Wärmepumpe verbaut ist. Eine Wärmepumpe gilt als Gebäudebestandteil, wenn sie fest mit dem Gebäude verbunden ist und sich nicht ohne weiteres entfernen oder versetzen lässt. Das gilt zum Beispiel für Wärmepumpen, die an der Außenwand eines Hauses befestigt und über Kabel und Rohre mit dem Heizsystem des Gebäudes verbunden sind. Solche Wärmepumpen sind in der Regel über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Wärmepumpe der Versicherung melden.

Ist eine Wärmepumpe hingegen nicht fest montiert, lässt sich abnehmen und einfach transportieren, gilt sie üblicherweise nicht als Gebäudebestandteil. In diesem Fall ist sie in der Regel nicht durch Ihre Wohngebäudeversicherung abgesichert. Es könnte aber sein, dass Ihre Hausratversicherung zuständig ist. Informieren Sie sich hier unbedingt ausführlich.

Ist die Wärmepumpe bei Diebstahl versichert?

Das lässt sich nicht allgemein beantworten und hängt von vielen Faktoren ab. Ist Ihre Wärmepumpe beispielsweise fest in Ihrem Haus installiert, zählt sie als Gebäudebestandteil – hier ist Ihre Wohngebäudeversicherung zuständig, die Schäden an der Wärmepumpe durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser abdeckt, aber normalerweise nicht bei Diebstahl greift. In diesem Fall könnte die Hausratversicherung zum Zuge kommen; zumindest dann, wenn Ihre Wärmepumpe nicht fest installiert ist. In jedem Fall ist es wichtig, die Bedingungen Ihrer jeweiligen Versicherungen zu prüfen und gegebenenfalls für den Fall eines Diebstahls eine Zusatzversicherung abzuschließen.