Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Er enthält einen Grundpreis, eine Art monatliche Grundgebühr, und den Arbeitspreis für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom. Man unterscheidet außerdem zwischen drei Kostenblöcke:
- Steuern, Abgaben und Umlagen, die staatlich festgelegt sind
- Netzentgelte und Kosten für Stromzähler, die gesetzlich reguliert werden
- Kosten für Strombeschaffung, Lieferung und Vertrieb
Kosten für Strombeschaffung, Lieferung und Vertrieb (39 %)
Stromanbieter kaufen den Strom für ihre Kunden auf den weltweiten Energiemärkten, etwa an der Strombörse in Leipzig, oder bei den Stromerzeugern selbst, zum Beispiel bei Kraftwerken. Auf dem Energiemarkt bestimmen Angebot und Nachfrage die Strompreise. Auf den Terminmärkten werden Stromlieferungen mit einem Vorlauf von mehreren Jahren gehandelt. Die kurzfristigen Spotmärkte dagegen bieten Strom mit Lieferung am selben oder am nächsten Tag an, wenn sich die tatsächlichen Verbrauchs- und Erzeugungsmengen gut vorhersagen lassen.
Wir als GASAG kaufen den Ökostrom für unsere Kunden so günstig wie möglich ein. Als Stromanbieter können wir nur diesen Bestandteil des Strompreises beeinflussen – wenn die Einkaufspreise auf dem Strommarkt wie seit 2021 stark steigen, wirkt sich das auch auf den Strompreis pro kWh aus. In diesem Preisbestandteil sind außerdem die Kosten für Service, Vertrieb, Lieferung und alles, was ein Stromversorger noch macht, enthalten.
Netzentgelte und Kosten für Stromzähler (22 %)
Neben den Stromanbietern, die Strom kaufen und an ihre Kunden weiterverkaufen, gibt es Netzbetreiber, die die Strominfrastruktur bereitstellen. Sie erheben Kosten für Ausbau, Betrieb und Pflege der Stromnetze und Messstellen. Diese Kosten geben die Stromanbieter über den Strompreis an die Endkunden weiter. Die Netzentgelte sind staatlich reguliert. Sie werden nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur jährlich neu festgelegt und unterscheiden sich je nach Region. Das führt in Deutschland zu unterschiedlichen Strompreisen pro kWh.
Steuern, Abgaben und Umlagen (39%)
Der dritte Kostenblock besteht aus staatlich festgelegten Steuern, Abgaben und Umlagen. Neben der Umsatzsteuer von 19 % und der Stromsteuer von 2,05 Cent pro kWh sind das folgende Kosten:
- EEG-Umlage: Die EEG-Umlage finanziert den Ausbau der erneuerbaren Energien. 2022 beträgt sie 3,72 Cent pro kWh Strom, ab Juli 2022 wird sie auf null gesetzt.
- Konzessionsabgabe: Die Stromnetzbetreiber führen diese Gebühr an Städte und Gemeinden ab, um Leitungen im öffentlichen Raum verlegen zu dürfen, etwa unter Straßen und Wegen. 2022 beträgt sie 1,32 bis 2,39 Cent pro kWh Strom.
- KWK-Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Damit wird Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung gefördert, etwa aus Blockheizkraftwerken, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen. 2022 fallen 0,378 Cent pro kWh Strom aus der Steckdose an.
- Umlage nach § 19 der Stromnetzentgeltverordnung: Unternehmen, die überproportional viel Energie verbrauchen, können sich von Netznutzungsentgelten befreien lassen. Um das zu kompensieren, wird auf den Strompreis der anderen Verbraucher momentan pro kWh 0,437 Cent aufgeschlagen.
- Offshore-Netzumlage: Damit gleichen die Netzbetreiber mögliche Entschädigungszahlungen an Betreiber von Windparks auf See aus. Diese Zahlungen (0,419 Cent pro kWh in 2022) fallen an, wenn die Anlagen ihren Strom wegen eines fehlenden Anschlusses noch nicht ins Stromnetz einspeisen können und deswegen keine gesetzliche Vergütung erhalten.
- Umlage für abschaltbare Lasten: Wenn in Zeiten hoher Stromnachfrage im Stromnetz nicht genug Strom zur Verfügung steht, können bestimmte Industriebetriebe einzelne Maschinen abschalten. Für diese „Abschaltleistung“ werden die Betriebe mit einer Gebühr entschädigt. 2022 beträgt diese Umlage 0,003 Cent pro kWh für die anderen Stromverbraucher.