Die im Jahr 2000 eingeführte EEG-Umlage fördert erneuerbare Energien wie Wind, Sonne, Wasserkraft und Biomasse in Deutschland. Die im „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) festgeschriebene Umlage finanziert den Ausbau von Windkraftanlagen, Solarparks sowie Biomasse- und Wasserkraftwerken. Für den Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, den Ökostromerzeuger ins öffentliche Stromnetz einspeisen, zahlen die Übertragungsnetzbetreiber eine festgelegte Vergütung. Da die Erlöse, die die Netzbetreiber an der Strombörse dafür erzielen, jedoch normalerweise niedriger sind, entsteht eine Differenz. Die EEG-Umlage gleicht diese aus. Die verstärkte Nutzung von regenerativen Energien soll den CO2-Ausstoß in Deutschland verringern, sodass der Klimawandel sich verlangsamt und die Erderwärmung begrenzt wird.
Wer zahlt die EEG-Umlage, wer ist davon befreit und muss keine EEG-Umlage zahlen?
Alle Stromverbraucher zahlen die EEG-Umlage; sie wird über die Stromrechnung erhoben. Auf den Strompreis für jede Kilowattstunde (kWh) wird ein festgelegter Betrag aufgeschlagen. Je höher der Stromverbrauch eines Haushaltes ist, desto mehr EEG-Umlage zahlt er also. Eigenversorger, die ihren Ökostrom selbst produzieren, mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Hausdach zum Beispiel, bezahlen unter bestimmten Voraussetzungen weniger oder gar keine EEG-Umlage. Nicht nur für Privathaushalte, sondern auch für Unternehmen gilt die EEG-Umlagepflicht. Betriebe mit einem sehr hohen Stromverbrauch sind davon ausgenommen.
Wie hoch ist die EEG-Umlage?
Die Übertragungsnetzbetreiber legen die Höhe der EEG-Umlage für jedes Jahr neu fest. Seit 1. Januar 2022 beträgt die EEG-Umlage 3,72 Cent / kWh. Im Vergleich zu 2021, wo sie bei 6,50 Cent / kWh lag, ist sie um 43 Prozent gesunken. Grund für die Senkung sind die stark gestiegenen Börsenstrompreise. Dadurch erhöhten sich die Vermarktungserlöse für Strom aus erneuerbaren Energien, sodass er nur geringfügig über die Umlage gefördert werden muss. Außerdem gab es einen Bundeszuschuss aus den Einnahmen durch den CO2-Preis .
Wie hat sich die EEG-Umlage entwickelt?
Die EEG-Umlage stieg im Laufe der Zeit stark an. Als sie im Jahr 2000 eingeführt wurde, betrug sie 0,19 Cent / kWh. Nach einer kontinuierlichen Aufwärtsentwicklung zahlten die Endverbraucher zehn Jahre später 2,05 Cent EEG-Umlage pro verbrauchter Kilowattstunde. Den höchsten Stand erreichte die Umlage 2017 mit 6,88 Cent / kWh. Seitdem ist sie wieder gesunken bis auf 3,72 Cent / kWh für 2022.