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Erneuerbare Energien für die Mietwohnung: Diese Möglichkeiten haben Mieterinnen und Mieter
CO2 einsparen, Umwelt und Klima schützen, Energiekosten sparen: Es gibt viele Gründe für erneuerbare Energien. Welche Möglichkeiten Mieterinnen und Mieter haben, erneuerbare Energien in ihrer Mietwohnung zu nutzen, erklären wir hier.

Mit dem Balkonkraftwerk eigenen Solarstrom produzieren
Schon mal etwas von Balkonkraftwerken gehört? Damit kann die Mietwohnung schnell und einfach mit selbst produziertem Solarstrom versorgt werden. Balkonkraftwerke sind kleine Solaranlagen, die auf dem Balkon, an der Fassade eines Gebäudes, auf einem Flachdach, im Garten oder auf einer anderen geeigneten Fläche installiert werden können. Der Betrieb ist denkbar einfach: selbst aufbauen, Stecker in die Steckdose, und schon produziert das Balkonkraftwerk Solarstrom für den Eigenbedarf. Geräte, die gerade laufen, ziehen sich den selbst erzeugten Strom direkt.
Die Stecker-Solaranlagen bestehen aus einem oder mehreren Solarmodulen, einem integrierten Wechselrichter und einem Kabel mit Stecker, das direkt an die Steckdose in der Wohnung angeschlossen wird. Die Leistung der Kleinst-PV-Anlagen ist in Deutschland momentan auf 600 Watt Wechselrichterleistung begrenzt. Geplant ist aber, diese Grenze auf 800 Watt hochzusetzen. Mit ihrer Maximalleistung von momentan 600 Watt können Mini-Solaranlagen etwa zehn bis 20 Prozent des Strombedarfs eines Haushalts abdecken. Das senkt die Stromkosten, was sich vor allem in Zeiten hoher Strompreise bemerkbar macht.
Mieterstrom vom Dach
Entweder der Vermieter betreibt die Photovoltaikanlage dabei selbst oder er verpachtet das Dach seiner Immobilie an einen Mieterstrom-Contractor, der als Stromanbieter tätig wird. Mieterstrom hat einige Vorteile: Da er vor Ort produziert und auch verbraucht wird, muss er nicht durchs Stromnetz. So entfallen Gebühren etwa für die Netznutzung. Außerdem bekommt der Anlagenbetreiber mit dem Mieterstromzuschlag eine Förderung. Und die Mieterinnen und Mieter erhalten günstigen Solarstrom. Der muss nämlich mindestens zehn Prozent billiger sein als der Grundversorgungstarif.
Gemeinsam eine Bürgersolaranlage betreiben oder sich an einer beteiligen
Ökostrom direkt aus der Steckdose für Haushalt und E-Auto
Ökostrom ist nicht nur für Kühlschrank, Waschmaschine, Fernseher & Co. geeignet, sondern kann auch das Elektroauto antreiben. Denn E-Autos sind nur dann wirklich grün, wenn sie mit Ökostrom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit einer Ladestation fürs E-Auto, einer sogenannten Wallbox, in der Garage, dem Carport oder dem Stellplatz, funktioniert das Laden denkbar einfach: Mieterinnen und Mieter haben mittlerweile das Recht, den Stellplatz ihres Autos in der Mietgarage oder außen mit einer Wallbox zu versehen. Das müssen sie allerdings beim Vermieter, der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der zuständigen Hausverwaltung beantragen. Diese müssen der Installation zustimmen, können aber bei Umsetzung und Technik mitreden. Die Ladestation zahlt entweder die Mietpartei, die den Antrag gestellt hat. Oder die Hauseigentümer verteilen die Kosten auf mehrere oder alle Mietparteien, die die Ladestation mitnutzen.
Eine Wärmepumpe für die Wohnung
Wärmepumpen sind heute in Neubauten die erste Wahl, wenn es ums umweltbewusste Heizen geht. Was viele nicht wissen: Wärmepumpen gibt es auch für Wohnungen, nicht nur für Einfamilienhäuser. Für Mietwohnungen oder Eigentumswohnungen sind kleine Luft-Wärme-Pumpen geeignet. Ein separates Außengerät gewinnt die nötige Heizenergie aus der Umgebungsluft. Auch Warmwasser-Wärmepumpen sind in Wohnungen möglich. Die einfachste Variante einer Wärmepumpe – eine Klimaanlage mit Heizfunktion – ist schon für unter 1.000 Euro plus Installationskosten zu bekommen.
Nicht jede Wohnung beziehungsweise jedes Mehrfamilienhaus ist fürs Heizen mit Wärmepumpe geeignet. Eine sehr wichtige Rolle spielt die Heizlast. Diese sollte weniger als 20 Kilowatt (kW) betragen, damit eine Wärmepumpe die Wohnung effizient beheizen kann.
Wer eine Wärmepumpe in der Mietwohnung (oder eine Klimaanlage zum Heizen) betreiben möchte, braucht dazu das Einverständnis des Vermieters. Auch Besitzer von Eigentumswohnungen müssen sich mit der Wohnungseigentümergemeinschaft abzusprechen. Denn die Heizungsanlage gilt als Gemeinschaftseigentum. Wird die Wärmepumpe in der Wohnung mit erneuerbaren Energien – sprich Ökostrom – betrieben, verfügen Mieter über ein besonders nachhaltiges Heizsystem.
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