GASAG | STROM FIX.
Strom mit 24 Monaten Preissicherheit
Ihre Vorteile im Überblick
- Strom aus erneuerbaren Energiequellen: Ökostrom, 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien, wird aus Wind-, Solar- und Wasserkraft erzeugt. Im Gegensatz zu fossilen Energieträgern stehen diese Energiequellen nach menschlichen Maßstäben langfristig zur Verfügung.
- Gerningere Emissionen bei der Stromerzeugung: Bei der Erzeugung von Strom aus Wind-, Solar- und Wasserkraft entstehen im laufenden Betrieb geringere Treibhausgasemissionen als bei der Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern. Auch erneuerbare Energietechnologien verursachen jedoch über ihren gesamten Lebenszyklus Emissionen, beispielsweise bei Herstellung, Transport und Entsorgung der Anlagen.
- Der Stromsee: Über das öffentliche Stromnetz wird Strom aus verschiedenen Erzeugungsarten gemeinsam transportiert. Daher kann nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den Sie aus dem Stromnetz entnehmen und verbrauchen, tatsächlich aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Für unser Ökostromprodukt werden jedoch Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien erworben und entwertet. Durch Herkunftsnachweise wird sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen und vermarktet werden kann. Herkunftsnachweise können aus verschiedenen europäischen Ländern stammen. Informationen zur Herkunft des Stroms, auch zu den Lieferländern, finden Sie in der Stromkennzeichnung.
Erneuerbare Energien nutzen
Unsere Stromtarife liefern 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien. Dieser stammt entweder aus unseren eigenen Anlagen in Brandenburg oder aus europäischer Wasserkraft.
24 Monate Preissicherheit
Mit einer Preissicherheit von 24 Monaten sind Sie während der Mindestvertragslaufzeit gegen alle Preiserhöhungen abgesichert, die von uns als Energieversorger beeinflussbar sind.
24 Monate Mindestvertragslaufzeit
Der Vertrag kann erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Auf Wunsch online verwalten
Mit unserem Onlineservice MEINE GASAG bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die gesamte Vertragskommunikation und Verwaltung der Vertragsdetails online vorzunehmen und auf Papierkram zu verzichten.
So funktioniert der Wechsel des Stromtarifs
- 1
Stromtarif wählen
Entscheiden Sie sich über den Tarifrechner für einen unserer Stromtarife.
- 2
Auf Wunsch alten Vertrag kündigen lassen
Wir kündigen den Stromvertrag bei Ihrem alten Anbieter, wenn Sie das wünschen.
- 3
Sie erhalten unser Begrüßungsschreiben
Wir prüfen, ob alle Voraussetzungen für die Belieferung erfüllt sind, und schicken Ihnen dann das Begrüßungsschreiben.
- 4
Im Onlineservice anmelden
Registrieren Sie sich jetzt in unserem Onlineservice MEINE GASAG. Bei einigen Tarifen ist dies verpflichtend.
- 5
Strom von GASAG beziehen
Glückwunsch! Sie beziehen jetzt unseren Ökostrom - 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien.
Die wichtigsten Fragen und Antworten beim Stromanbieterwechsel
Ab wann kann ich den Wechsel zu GASAG beantragen?
Grundsätzlich können Sie sich jederzeit für GASAG entscheiden und den Wechsel starten. Ab wann wir Sie beliefern können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Energieversorger ab. Prüfen Sie Ihr Kündigungsdatum z. B. in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer aktuellen Rechnung.
Muss ich beim Wechsel zu GASAG meinen bestehenden Strom-/Gasvertrag selbst kündigen?
Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen, die sie unter "Wie kann ich in die Grundversorgung wechseln?" finden.
Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil z. B. Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.Jetzt zur GASAG wechseln
Wie kann ich mein Erdgas oder Stromtarif wechseln?
In Ihrem Onlineservice MEINE GASAG können Sie sich über unsere Tarife informieren und den Wechsel vornehmen.
Wie lange dauert ein Wechsel zu GASAG?
Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet.
Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet.
Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten?
Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
Was brauche ich für meinen Wechsel zu GASAG?
Für einen Wechsel zu GASAG benötigen wir nur folgende Daten:
- Name & Anschrift
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ihren bisherigen Lieferant (nur bei Lieferantenwechsel)
Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollen Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.
Wer ist für meinen Gaszähler oder Stromzähler zuständig?
Für den Einbau, Ausbau oder Wechsel von Zählern ist Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig.
Bei Gaszählern in Berlin/Brandenburg wenden Sie sich bitte direkt an:
- im Gasnetzgebiet Berlin: NBB, 030 81876-2020
- im Gasnetzgebiet Brandenburg: NBB, 030 81876-0
Für Fragen zum Stromnetz in Berlin ist das Stromnetz Berlin zuständig:
- Stromnetz Berlin: 030-492 02-00