- Für den Strom Ihrer Wärmepumpe können unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Umlagen gelten.
- Reduzierte Umlagen können Ihre laufenden Stromkosten senken.
- Wichtig ist, dass der Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe separat über einen eigenen Zähler erfasst wird.
- Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 EnFG.