Ein eingerüstetes Einfamilienhaus, das gerade saniert wird

Eigenheimförderung: Sanierung fördern lassen.

Die energetische Sanierung Ihres Eigenheims bietet nicht nur langfristige Einsparungen, sondern wird auch durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen förderfähig sind, welche Programme zur Verfügung stehen und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.

Sanierungsmaßnahmen im Überblick

Ob in die Jahre gekommenes Eigenheim oder neu übernommene Alt-Immobilie: Energetisch zu sanieren kann sich lohnen, besonders mit einer Eigenheimförderung für die Sanierung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). Wir stellen vor welche Maßnahmen förderfähig sind und wie die Förderung aussieht.

Eigenheimförderung über das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden an. Diese Förderung zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden zu verbessern und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

  • Eigenheimförderung für die Sanierung der Gebäudehülle: Dazu zählen Dämmmaßnahmen an Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie der Austausch oder die erstmalige Installation von Fenstern, Außentüren und -toren. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.
  • Eigenheimförderung für Anlagentechnik (ohne Heizung): Hierunter fallen beispielsweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
  • Eigenheimförderung für die Heizungsoptimierung: Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich, die Anpassung der Heizkurve oder der Austausch ineffizienter Umwälzpumpen werden gefördert.
  • Eigenheimförderung für die Errichtung von Gebäudenetzen: Die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen, sofern die Wärmeerzeugung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt.

Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Zusätzlich kann ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) einen Bonus von fünf Prozent ermöglichen, sodass insgesamt bis zu 20 Prozent Förderung möglich sind. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Detaillierte Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf der offiziellen Website des BAFA. Die BAFA-Förderung kann mit zinsgünstigen Krediten der KfW kombiniert werden, jedoch nicht mit steuerlichen Ermäßigungen für dieselbe Maßnahme.

Eigenheimförderung über die KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung energetischer Sanierungen von Eigenheimen an. Zwei zentrale Programme sind dabei das KfW-Programm 261 und das KfW-Programm 308.

Das KfW-Programm 261, auch bekannt als "Wohngebäude – Kredit (261)", fördert die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude. Hierbei können Eigentümer zinsgünstige Kredite für Maßnahmen erhalten, die den energetischen Standard des Gebäudes verbessern, wie beispielsweise Wärmedämmung, Erneuerung der Heizungsanlage oder den Austausch von Fenstern. Je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard kann zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt werden, der den zurückzuzahlenden Kreditbetrag reduziert. Die Antragstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner, in der Regel die Hausbank, und muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen gestellt werden.

Das KfW-Programm 308, bekannt als "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb", richtet sich an Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie erwerben und diese anschließend energetisch sanieren möchten. Gefördert wird der Kauf von Bestandsimmobilien mit schlechter Energieeffizienz, die innerhalb von viereinhalb Jahren auf einen bestimmten energetischen Standard saniert werden müssen, beispielsweise zum Effizienzhaus 70 EE. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über einen Finanzierungspartner und muss vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden.

Eigenheimförderung für Heizungen

Insbesondere mit einem modernen Heizsystem lassen sich Heizkosten sparen und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun. Für Heizsysteme, die erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung nutzen, gibt es eine hohe KfW-Förderung. Für viele Hausbesitzer die Heizung der Wahl: eine moderne Wärmepumpe, die die Wärme der Außenluft oder des Erdreichs nutzt. Aber auch Hybridheizungen auf der Basis von erneuerbaren Energien oder innovative Brennstoffzellenheizungen fördert die KfW. Wer eine alte Ölheizung austauscht und durch eine Wärmepumpe oder ein anderes modernes, energieeffizientes Heizsystem ersetzt, profitiert von höheren Förderungen. Wichtig ist, dass die neu installierten Heizsysteme zu einer signifikanten Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen und bestimmte technische Anforderungen erfüllen.

Eigenheimförderung für Photovoltaik und Solarthermie

Mit Photovoltaik produzieren Hauseigentümer ihren eigenen grünen Strom aus der Energie der Sonne. Dadurch sparen sie nicht nur Stromkosten und machen sich unabhängiger von den Energiepreisen. Sie tragen auch zum Gelingen der Energiewende bei, denn Solarstrom verursacht keine CO2-Emissionen. Die KfW fördert Photovoltaikanlagen und Solarthermie-Anlagen, und zwar sowohl im Rahmen einer umfangreichen Sanierung als auch als Einzelmaßnahme. Dabei werden Maßnahmen unterstützt, die den KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen, wodurch Hausbesitzer von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen profitieren können. Unser Ratgeber zum Thema PV informiert darüber, wann sich eine Solaranlage lohnt und ob sich ein Batteriespeicher rechnet. Und im Rahmen unseres Angebots GASAG | SOLAR beraten wir ganz individuell.

Das BAFA bietet seit Januar 2024 keine direkte Förderung mehr für die Installation neuer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen an. Stattdessen konzentriert sich das BAFA auf die Förderung von Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, wie beispielsweise die Heizungsoptimierung. Für die Förderung von Neuanlagen sind nun die Programme der KfW zuständig. In Berlin gibt es zusätzlich das Förderprogramm SolarPLUS, das Balkonkraftwerke, PV-Anlagen und Speicher finanziell bezuschusst.

Eigenheimförderung für Fassadendämmung

Fassadendämmung und auch Sonnenschutz fördert die KfW, wenn das Haus so saniert wird, dass es die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Entscheidung auf eine Kern- oder Einblasdämmung, ein Wärmedämmverbundsystem oder eine hinterlüftete Vorhangfassade fällt. Darüber hinaus sind auch zusätzliche Innendämmungen förderfähig, falls das Haus beispielsweise denkmalgeschützt ist oder eine aufwendige Fassade besitzt, sodass eine Dämmung von außen nicht möglich ist.

Auch das BAFA fördert die Fassadendämmung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Eigenheimbesitzer können einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten für die Dämmung der Außenwände erhalten. Wird die Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) empfohlen, erhöht sich der Zuschuss um weitere fünf Prozentpunkte. Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten, der die fachgerechte Planung und Umsetzung bestätigt. Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahme beim BAFA gestellt werden.

Eigenheimförderung für Dachdämmung

Bis zu 30 Prozent an Heizenergie lässt sich durch das Dämmen des Daches sparen. Es gibt eine KfW-Förderung für die Sanierung des Daches, wenn mit der neuen Dachdämmung und eventuellen weiteren Baumaßnahmen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder ein Effizienzhaus Denkmal erfüllt sind. Falls das Dachgeschoss nicht als Wohnraum genutzt wird, kann auch die obere Geschossdecke des Hauses gedämmt werden. So entweicht die Wärme im Winter nicht aus den Wohnräumen.

Die Dachdämmung wird auf durch das BAFA gefördert. Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer können einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten für die Dachdämmung erhalten. Wird die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt, erhöht sich der Fördersatz auf 20 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind pro Wohneinheit auf 30.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt, mit einem iSFP auf 60.000 Euro. Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt werden, wie beispielsweise ein maximaler U-Wert von 0,14 W/(m²·K) für die Dämmung.

Zu beachten ist, dass für Gebäude in Berlin bei wesentlichen Umbauten des Daches die Solarpflicht laut Solargesetz Berlin (SolarG Bln) greift. Eigentümerinnen und Eigentümer sind dann verpflichtet, PV-Anlagen mit einer bestimmten Leistung auf dem Dach installieren zu lassen.

Eigenheimförderung für Kellerdeckendämmung

Damit die Wärme nicht in den Keller entweicht und das Erdgeschoss ungewollt auskühlt, bietet sich eine Kellerdeckendämmung an. Diese ist leicht an der Unterseite der Kellerdecke anzubringen und deshalb eine der rentabelsten Baumaßnahmen mit KfW-Förderung für Sanierung. Wenn das Haus nach der Sanierung die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder ein Effizienzhaus Denkmal erfüllt, ist die Kellerdeckendämmung förderfähig.

Auch das BAFA fördert die Dämmung von Kellerdecken im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eigenheimbesitzer können einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten für die Kellerdeckendämmung erhalten.

Eigenheimförderung für Fenster

Neue Fenster mit wärmedämmenden Fensterrahmen und mehrfacher Verglasung tragen dazu bei, die Raumwärme innen zu belassen und sowohl Kälte im Winter als auch Hitze im Sommer draußen zu halten. Die KfW fördert der Austausch von Fenstern. Das ist allerdings erneut an die Bedingung geknüpft, dass das Haus nach allen Sanierungsmaßnahmen die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder ein Effizienzhaus Denkmal erfüllt. Ebenso fördert das BAFA den Austausch alter Fenster durch neue, energieeffiziente Modelle.

Weitere Eigenheimfördermöglichkeiten für Sanierung

Neben den oben genannten Förderprogrammen gibt es den Förderkredit KfW 270. Er richtet sich primär an Unternehmen, Freiberufler und Landwirte, die in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien investieren möchten. Zwar können auch Privatpersonen grundsätzlich antragsberechtigt sein, jedoch ist eine wesentliche Voraussetzung, dass ein Teil des erzeugten Stroms oder der produzierten Wärme in das öffentliche Netz eingespeist oder verkauft wird. Für Eigenheimbesitzer, die beispielsweise eine Photovoltaikanlage zur ausschließlichen Eigenversorgung installieren möchten, ist dieses Programm daher weniger geeignet. In solchen Fällen bieten sich alternative Förderprogramme wie das KfW-Programm 261 an, das speziell auf die energetische Sanierung von Wohngebäuden abzielt und auch Maßnahmen wie die Installation von Photovoltaikanlagen umfasst.