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KfW-Förderung für Photovoltaik.
Ein Überblick
Mit dem KfW-Programm 270 können Sie die Anschaffung einer Photovoltaikanlage über einen Förderkredit finanzieren. Erfahren Sie, für welche Vorhaben der KfW-Kredit 270 genutzt werden kann, welche Konditionen gelten und wie die Antragstellung erfolgt.
Welche KfW-Finanzierung für Photovoltaik gibt es?
Für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen steht unter anderem der KfW-Kredit Nr. 270 zur Verfügung. Welche Kosten über den Kredit finanziert werden können und welche Konditionen gelten, erfahren Sie im Folgenden.
Das Zuschussprogramm KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“ kann nicht mehr beantragt werden. Informationen und Formulare stehen nur noch für Personen zur Verfügung, die bereits eine Förderzusage erhalten haben.
KfW-Förderung 270 im Überblick
Im Rahmen des Programms „Erneuerbare Energien – Standard 270“ bietet die KfW einen Förderkredit für Photovoltaikanlagen und weitere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien an. Dieser Förderkredit eignet sich zur Finanzierung der eigenen Photovoltaikanlage, steht aber unter anderem auch für Wasserkraft, Windkraft, KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) auf Basis von Biomasse, Biogas und Erdwärme sowie Batteriespeicher zur Verfügung. Eine vollständige Liste der geförderten Projekte stellt die KfW online zur Verfügung.
Wer kann die KfW-Förderung 270 beantragen?
Der KfW-Kredit 270 richtet sich unter anderem an:
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Antragstellende
- Private und öffentliche Unternehmen sowie Körperschaften
- Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts
Ob eine Antragstellung möglich ist, hängt von der Art des Vorhabens und der antragstellenden Person oder Organisation ab. Zu den antragsberechtigten Gruppen gehören laut KfW auch öffentliche Unternehmen sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Privatpersonen müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen.
KfW-Förderkredit 270 für Photovoltaik: KfW-Konditionen im Überblick
Zu welchen Konditionen der KfW-Kredit 270 angeboten wird, hängt unter anderem von Laufzeit, Bonität und Sicherheiten ab. Grundsätzlich beträgt die Mindestlaufzeit des Darlehens zwei Jahre.
Den individuellen Zinssatz ermittelt die finanzierende Bank unter anderem anhand des Standorts, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten. Die KfW passt ihre Konditionen laufend an und legt den Zinssatz am Tag der Förderzusage fest. Auch größere Vorhaben lassen sich mit dem Förderkredit der KfW finanzieren. Es gelten folgende Bedingungen:
Kredithöhe und Auszahlung
- Der Kreditbetrag kann bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben betragen.
- Über den Kredit können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden.
- Der Kreditbetrag wird zu 100 Prozent ausgezahlt.
- Der Kreditbetrag ist innerhalb von zwölf Monaten ab Zusage abrufbar.
- Er wird wahlweise auf einmal oder in Teilbeträgen ausgezahlt.
Rückzahlung des Förderkredits
- Die Rückzahlung erfolgt über die eigene Hausbank.
- Während der tilgungsfreien Anlaufzeit fallen Zinsen, aber keine Tilgungsleistungen an. Für noch nicht abgerufene Kreditbeträge wird sechs Monate und zwei Bankarbeitstage nach der Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat berechnet.
- Nach der tilgungsfreien Anlaufzeit wird der Kredit in gleich hohen vierteljährlichen Raten zuzüglich Zinsen auf den noch offenen Kreditbetrag zurückgezahlt.
Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich der KfW-Förderkredit auch ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen.
Wer es noch genauer wissen möchte: Mithilfe des Tilgungsrechners der KfW kann man seinen eigenen Tilgungsplan erstellen. Ob der KfW-Kredit mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden kann, hängt von deren jeweiligen Bedingungen ab. Eine doppelte Förderung derselben Kosten ist beispielsweise beim Berliner Programm SolarPLUS ausgeschlossen.
Weitere Förderungen der KfW abseits der Photovoltaik
Neben dem Förderkredit 270 setzt die KfW weitere Förderprogramme um, beispielsweise den Zuschuss Nr. 458 für den Heizungstausch. Für alle Programme gelten gesonderte Voraussetzungen und Förderhöhen.
SolarPLUS-Programm: Photovoltaik-Förderung in Berlin
Beim Solar-Plus-Programm handelt es sich nicht um eine KfW-Förderung für Photovoltaik, sondern um eine Maßnahme des Berliner Senats, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Berlin zu unterstützen. Das Berliner Förderprogramm SolarPLUS wurde zum 8. Januar 2026 neu strukturiert und gliedert sich seitdem in SolarPLUS S und SolarPLUS L.
Für Eigenheime (SolarPLUS S) und größere Projekte auf Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien (SolarPLUS L) stehen Zuschüsse für Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Zählerschränke sowie besondere Anwendungen wie denkmalgerechte Solaranlagen oder Photovoltaik an Fassaden zur Verfügung. Die Förderhöhe richtet sich je nach Projektart und wird über unterschiedliche Pauschalen und Förderbausteine geregelt. Aktuelle Informationen und Förderbedingungen veröffentlicht die IBB Business Team GmbH als Programmträger.
Im Rahmen von GASAG | SOLAR begleiten wir Kundinnen und Kunden vom Erstkontakt bis zur Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. Bei der Planung berücksichtigen wir mögliche Förderprogramme und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
FAQ zur KfW-Förderung für Photovoltaik
Wird Photovoltaik 2026 gefördert?
Ja, Photovoltaik wird 2026 gefördert: Die Förderung erfolgt in Form des KfW-Kredits Nr. 270, das heißt einem vergünstigten Kredit zur Finanzierung der eigenen Photovoltaikanlage.
Wie stelle ich einen Antrag auf den KfW-Förderkredit?
Hier sind die Schritte zur Beantragung der KfW-Förderungen:
- Antrag vorbereiten mit dem KfW-Förderassistenten: Nutzen Sie den KfW-Förderassistenten, um Ihren Antrag vorzubereiten und das folgende Bankgespräch zu beschleunigen.
- Finanzierungspartner wählen: Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder einem anderen gewünschten Finanzierungspartner.
- Kredit beantragen: Ihr Finanzierungspartner stellt den Kreditantrag für Sie.
- Kreditantrag wird geprüft: Die KfW prüft Ihre Unterlagen und trifft eine Entscheidung zur Förderung.
- Kreditvertrag abschließen und starten: Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab, um Ihr Vorhaben zu beginnen.
Weitere wichtige Informationen erhalten Sie auf der Website der KfW.