- Balkonkraftwerke gelten seit 2024 als privilegierte bauliche Veränderung und können nicht ohne Weiteres abgelehnt werden.
- Vor der Installation muss die Vermietung oder Eigentümergemeinschaft informiert und um Zustimmung gebeten werden.
- Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr erforderlich; die Registrierung erfolgt über das Marktstammdatenregister.
- Balkonkraftwerke ermöglichen die direkte Nutzung von Solarstrom im Haushalt und können so die Stromkosten senken.