Häufigste Fragen beim Wechsel zur GASAG
Nein, das übernehmen wir für Sie, sobald Sie uns einen Auftrag erteilen, indem Sie einen Tarif bei uns abschließen. Wir kümmern uns um alles Weitere.
Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil z. B. Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.
Ab wann genau Sie von GASAG beliefert werden, entnehmen Sie Ihrem Auftragsstatus im Onlineservice MEINE GASAG.
Nein, dieses Risiko besteht nicht. Sie können sicher sein, immer versorgt zu werden. Selbst wenn sich der Lieferantenwechsel ungeplant verzögert, ist gesetzlich festgelegt, dass in der Zwischenzeit Ihr örtlicher Grundversorger für die Energielieferung einspringt.
Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet.
Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet.
Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten?
Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.