
Energie für echte Fans!


Bärenstark und voller Energie
Hierbei erhältst du für jeden Sieg der Eisbären Berlin in der DEL 0,50 € Siegerbonus1 auf der Energierechnung gutgeschrieben. Zusätzlich erhalten die Eisbären Juniors den gleichen Betrag für die Jugendarbeit.
Gemeinsam sorgen wir so dafür, dass die Eisbären Berlin auch in Zukunft gut aufgestellt sind.

Deine Vorteile auf einen Blick
- Siegerbonus1 (jede Saison)
Für jeden DEL-Sieg der Eisbären Berlin erhältst du 1 €, d. h. 50 Cent für dich und 50 Cent für die Nachwuchsarbeit der Eisbären Juniors. - 100 % Ökostrom oder klimaneutrales Erdgas
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Woher kommt unser Ökostrom?
Norwegen verfügt über beträchtliche Kapazitäten an erneuerbarer Energie, ist eines der innovativsten Länder Europas und setzt auf eine zukunftsfähige Energieversorgung und Infrastruktur. Als größter Produzent von Wasserkraft in Europa stellen Norwegens nachhaltige Kraftwerke eine zentrale Säule für ein zukunftsfähiges Europa auf Basis erneuerbarer Energien dar.
Die Herkunftsnachweise belegen zudem, dass GASAG | Ökostrom klimaneutral ist und Investitionen in neue ökologische Anlagen und Maßnahmen erfolgen. Im laufenden Jahr sind diese Investitionsprojekte die Wasserkraftwerke Jölstra / Nedre Otta und der Windpark Fosen. Die Nachhaltigkeitskriterien werden jährlich durch den TÜV Rheinland geprüft und zertifiziert.
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Unser Erdgas - geht auch klimaneutral.
Klimaneutrales Erdgas? Gibt es bei uns mit einem Klick auf die Option KlimaPro. Dadurch machst du dein EISBÄREN | Gas zu Ökogas. Denn mit KlimaPro werden die CO2-Emissionen deines Erdgasverbrauchs zu 100 % ausgeglichen und zugleich soziale Projekte gefördert.
4 gute Gründe für KlimaPro



Manage dich selbst über MEINE GASAG.
Mit dem Energieanbieter-Wechsel erhältst du die Möglichkeit eines Zugangs zu deinem persönlichen Kundenkonto in unserem Kundenportal "MEINE GASAG". Die Kommunikation zu deinem Strom- oder Gasvertrag erfolgt ausschließlich über die Postbox in deinem Kundenkonto. Manage dich selbst und das direkt, wann und wo du möchten. In deinem persönlichen Kundenkonto hast du noch viel mehr Möglichkeiten:
✔ Kontaktdaten anpassen
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Informationen zur Gaspreisbremse: Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Damit Letztverbraucher vor hohen Energiekosten geschützt werden, dämpft der Staat über das Erdgas-WärmePreisbremsengesetz (EWPBG) für Letztverbraucher im Kalenderjahr 2023 (Verlängerung bis 30. April 2024 möglich) u.a. die Gaskosten. Der Brutto-Gaspreis wird gemäß § 3 EWPBG insbesondere bei Verbrauchsstellen mit einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Mio. kWh/Jahr für 80% des Verbrauches, den der Versorger für die betreffende Verbrauchsstelle im September 2022 prognostiziert hatte, auf einen Bruttoarbeitspreis von 12 Cent/kWh einschließlich Netzentgelten, Messentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen gedeckelt. Für den restlichen Verbrauch muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt werden. Es lohnt sich daher trotz der Preisbremse Gas einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs entlastet wird. Die Entlastung erfolgt ab März 2023 über die Gewährung von monatlichen Entlastungsbeträgen, die aus Mitteln des Bundes finanziert werden. Die Abschläge werden entsprechend reduziert. Für Kunden, die in den Monaten Januar oder Februar 2023 mit Gas beliefert wurden, ist von dem Lieferanten, der sie am 1. März 2023 mit Gas beliefert, zusätzlich auch rückwirkend für die Monate Januar und/oder Februar 2023 ein Entlastungsbetrag zu berücksichtigen. Den jeweils gültigen Abschlag sowie den sich ergebenden Entlastungsbetrag teilen wir unseren Kunden rechtzeitig mit. Der Entlastungsbetrag wird gemäß § 8 Abs. 2 EWPBG jeweils unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt. Die staatlichen Entlastungsbeträge werden auf der Rechnung gutgeschrieben und wie gezahlte Abschläge verrechnet. Kunden werden maximal in der Höhe entlastet, in der sie Zahlungen für Gas im Entlastungszeitraum geleistet haben. Einzelheiten zu der Preisbremse und deren Ausnahmen können Sie direkt im EWPBG unter https://www.gesetze-iminternet.de/ewpbg/EWPBG.pdf und im Internetauftritt des BMWK unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/ Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html nachlesen.
Informationen zur Strompreisbremse: Damit Letztverbraucher vor hohen Energiekosten geschützt werden, dämpft der Staat über das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für Letztverbraucher im Kalenderjahr 2023 (Verlängerung bis 30. April 2024 möglich) die Stromkosten. Kunden, die an ihrer Verbrauchsstelle bis zu 30.000 kWh/Jahr Strom verbrauchen – dazu gehören grundsätzlich sämtliche Privatkunden – müssen für 80% ihres Verbrauchs (maßgebend ist die aktuelle dem Versorger vorliegende Jahresverbrauchsprognose) nur einen gedeckelten Strompreis bezahlen, soweit der vertraglich vereinbarte Preis den gesetzlichen Referenzpreis übersteigt. Für den restlichen Verbrauch muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt werden. Es lohnt sich daher trotz der Preisbremse Strom einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs entlastet wird. Der Referenzpreis beträgt für Verbrauchsstellen, an denen bis zu 30.000 kWh/Jahr Strom entnommen werden, 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) einschließlich Netzentgelten, Messentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen. Die Entlastung erfolgt ab März 2023 über die Gewährung von monatlichen Entlastungsbeträgen, die aus Mitteln des Bundes finanziert werden. Die Abschläge werden entsprechend reduziert. Für Kunden, die in den Monaten Januar oder Februar 2023 mit Strom beliefert wurden, ist von dem Lieferanten, der sie am 1. März 2023 mit Strom beliefert, zusätzlich auch für die Monate Januar und/oder Februar 2023 ein Entlastungsbetrag zu berücksichtigen. Den jeweils gültigen Abschlag sowie den sich ergebenden Entlastungsbetrag teilen wir unseren Kunden rechtzeitig mit. Der Entlastungsbetrag wird gemäß § 4 Abs. 3 StromPBG unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt. Die staatlichen Entlastungsbeträge werden auf der Rechnung gutgeschrieben und wie gezahlte Abschläge verrechnet. Der Entlastungsbetrag ist in Summe über alle Monate des Kalenderjahres 2023 begrenzt auf die tatsächlichen Stromkosten des Kunden an der Verbrauchsstelle für das Kalenderjahr 2023. Einzelheiten zu der Preisbremse und deren Ausnahmen können Sie direkt im StromPBG unter https://www.gesetzeim-internet.de/strompbg/StromPBG.pdf und im Internetauftritt des BMWK unter https://www.bmwk.de/ Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html nachlesen.