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Förderung Heizung: Aktuelle Heizungsförderungen im Überblick.

Heizungsförderung 2026: das Wichtigste in Kürze

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  • Förderfähige Heizsysteme 2026: Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, wasserstofffähige Heizungen sowie Gebäudenetzanschlüsse
  • Förderungen bis zu 80 Prozent möglich: Seit dem 21.07.2026 können beim Heizungstausch Förderquoten bis zu 80 Prozent erreicht werden. Die Grundförderung beträgt für die meisten förderfähigen Heizsysteme jedoch 30 Prozent.
  • Weitere Boni erhöhen die Förderung: Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich vom Klima- und Einkommensbonus profitieren.
  • Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen: Die Förderung muss grundsätzlich vor dem Heizungstausch beantragt werden. Zuständig für die Heizungsförderung ist die KfW.

Welche förderfähigen Heizsysteme gibt es?

Gemäß der aktuellen Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM)“, die am 29. Dezember 2023 verabschiedet wurde, sind folgende Techniken förderfähige Heizsysteme:

  • Solarthermische Anlagen: Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung.
  • Biomasseheizungen: Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit Biomasseanlagen für die thermische Nutzung ab mindestens fünf kW Nennwärmeleistung.
  • Elektrisch betriebene Wärmepumpen: Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit effizienten, elektrisch angetriebenen Wärmepumpen sowie bei bivalenten Kombi-/Kompaktgeräten die anteiligen Ausgaben für Wärmepumpen.
  • Brennstoffzellenheizung: Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen mit stationären Brennstoffzellensystemen.
  • Wasserstofffähige Heizungen: Gefördert werden bei der Errichtung oder Erweiterung von Heizungsanlagen die Investitionsmehrausgaben von wasserstofffähigen Gas-Brennwertheizungen.
  • Gebäudenetzanschlüsse: Gefördert werden der Anschluss an ein Gebäudenetz sowie die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung von Gebäudenetzten.

Heizungsförderung: Was umfasst die Förderung?

Seit der Anpassung der BEG-Förderung im Zuge des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes am 21.07.2026 gelten neue Regelungen für die Heizungsförderung 2026. Die Förderung wird über die KfW abgewickelt und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Das bedeutet, Sie bekommen bis zu 80 Prozent der Kosten für die Modernisierung Ihrer Heizung vom Bund bezuschusst beziehungsweise erstattet. Diese Maßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst neben Zuschüssen zu einzelnen Maßnahmen auch verschiedene Boni abhängig vom Heizsystem, das gefördert werden soll.

Die folgenden Prozentsätze gelten, wenn Sie Ihren Heizungsaustausch fördern lassen möchten:

Umsetzung

Grundförderung

Übersicht zu den Grundförderungen, je nach gefördertem Heizsystem.

Solarthermische Anlagen

30 Prozent

Biomasseheizung

30 Prozent

Wärmepumpen (bis 31.12.2026)

30 Prozent

Wärmepumpen (ab 1.1.2027)

15 Prozent

Brennstoffzellenheizung

30 Prozent

Wasserstofffähige Heizung im Rahmen einer Investitionsmehrausgabe

30 Prozent

Gebäudenetzanschluss

30 Prozent

Übersicht zu den Grundförderungen, je nach gefördertem Heizsystem.

Für viele förderfähige Heizsysteme beträgt demnach die Grundförderung aktuell 30 Prozent. Hinzu kommen neben der Grundförderung noch die Möglichkeit eines Klimageschwindigkeits-Bonus sowie eines Einkommensbonus. Die jeweils gültigen Förderbedingungen sollten vor Antragstellung auf der KfW-Website geprüft werden.

Förderung für den Heizungsaustausch: Klima - und Einkommensbonus

Den Klimageschwindigkeits-Bonus können Eigentümerinnen und Eigentümer beantragen, die ihre Wohnfläche selbst nutzen. Bedingung für den Bonus ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung, wobei eine Gasheizung mindestens 20 Jahre alt sein muss. Das heißt: Alle, die Geschwindigkeit in den Klimaschutz bringen und auf eine nachhaltige Heizung wechseln, werden durch die Förderung belohnt.

Die Höhe des Bonus erfolgt nach Antragsstellung wie folgt:

  • bis 1. Februar 2027: 16 Prozent
  • ab Februar 2027: halbjährlich minus vier Prozentpunkte
  • ab 1. August 2028: kompletter Wegfall des Klima-Bonus

Einkommensbonus

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 50.000 Euro beträgt, profitieren zudem von einem Einkommensbonus. Je nach Einkommenshöhe kann der Bonus bis zu 40 Prozent betragen und direkt im Rahmen der Antragstellung bei der KfW beantragt werden.

Der Einkommensbonus berechnet sich wie folgt:

  • bis 30.000 Euro: 40 Prozent
  • über 30.000 bis 40.000 Euro: 30 Prozent
  • über 40.000 bis 50.000 Euro: 10 Prozent
  • über 50.000 Euro: kein Einkommensbonus

Familienregelung

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert sich das für die Förderberechnung angesetzte Bruttoeinkommen einmalig um 10.000 Euro. Dadurch können Familien unter Umständen in eine höhere Förderstufe fallen.

Förderung für Heizung beantragen: Darauf müssen Sie achten

Wenn Sie eine Förderung für Ihre neue Heizung in Anspruch nehmen möchten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit der Antrag bewilligt wird. Zunächst ist dabei der Zeitpunkt wichtig. Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bei der Antragstellung muss bereits ein wirksam geschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung versehen sein muss.

Beachten Sie außerdem, dass Sie die Förderung zwar mit anderen Fördermitteln kombinieren dürfen, die Summe der Förderungen aber nicht Ihre förderfähigen Kosten übersteigen darf. Im Rahmen der Heizungsförderung wird darüber hinaus ein hydraulischer Abgleich verpflichtend. Weitere Bedingungen hängen von der jeweiligen Heizung ab, für die Sie eine Förderung beantragen möchten.

Heizungsförderung: Wer kann wo den Antrag einreichen?

Seit Januar 2024 ist die KfW zuständig für die Bearbeitung der Anträge zur Heizungsförderung. Beim teils zuvor zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können hingegen die Förderungen von Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer der Heizung) sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragt werden.

Als Eigentümerin oder Eigentümer von bestehenden und selbst genutzten Einfamilienhäusern können Sie seit Februar 2024 einen Antrag auf Förderung für Ihre Heizung stellen. Zudem können Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Heizungsförderung bei der KfW beantragen. Vermieterinnen und Vermieter, sprich nicht-selbstnutzende Eigentümer, dürfen ebenfalls einen Antrag auf Förderung durch den Bund stellen.

Alternativ steuerliche Förderung für Heizung nutzen

Wer den KfW-Zuschuss Nr. 458 nicht nutzen kann, dem steht alternativ die Steuerermäßigung nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz (EStG) für energetische Baumaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden offen. Voraussetzung ist, dass das Gebäude bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Insgesamt können 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, maximal 40.000 Euro pro Objekt, über einen Zeitraum von drei Jahren von der Einkommensteuer abgezogen werden. Förderfähig sind neben den Arbeitskosten auch die Materialkosten.

Steuerermäßigung und der KfW-Zuschuss Nr. 458 sind nicht kombinierbar. Es gilt: entweder Steuerbonus oder KfW-Zuschuss.

Um die steuerliche Förderung für Ihre Heizung oder sonstige energetische Maßnahmen zu beantragen, benötigen Sie vom ausführenden Betrieb eine entsprechende Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster.

Hohe Förderung für Wärmepumpe

Wärmepumpen gehören weiterhin zu den attraktivsten geförderten Heizsystemen. Bis zum 31. Januar 2027 erhalten förderfähige Wärmepumpen eine Grundförderung von 30 Prozent. Der bisherige Wärmepumpen-Effizienzbonus von fünf Prozent wurde im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Juli 2026 abgeschafft.

Ab dem ersten Quartal 2027 gelten neue Förderbedingungen:

  • Grundförderung für Wärmepumpen: 15 Prozent
  • möglicher Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent bei EU-Ursprung
  • Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0
  • BAFA-Listung weiterhin verpflichtend

Zusätzlich werden die technischen Anforderungen weiter verschärft:

  • ab 01.07.2027: standardisierte digitale Schnittstelle erforderlich
  • ab 01.01.2028: nur noch Förderung für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln