Bild mit KI erstellt.
Eigenheimförderung: Sanierung fördern lassen.
Die Sanierung Ihres Eigenheims kann langfristig Energiekosten senken und wird durch verschiedene Förderprogramme unterstützt. Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen förderfähig sind, welche Programme zur Verfügung stehen und welche Bedingungen erfüllt sein müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Sanierungsmaßnahmen im Überblick
- Eigenheimförderung über das BAFA
- Eigenheimförderung über die KfW
- Eigenheimförderung für Heizungen
- Eigenheimförderung für Photovoltaik und Solarthermie
- Eigenheimförderung für Fassadendämmung
- Eigenheimförderung für Dachdämmung
- Eigenheimförderung für Kellerdeckendämmung
- Eigenheimförderung für Fenster
- Weitere Eigenheimfördermöglichkeiten für Sanierung
Sanierungsmaßnahmen im Überblick
Ob in die Jahre gekommenes Eigenheim oder neu übernommene Alt-Immobilie: Energetisch zu sanieren kann sich lohnen, besonders mit einer Eigenheimförderung für die Sanierung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, untersteht dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). Wir stellen vor welche Maßnahmen förderfähig sind und wie die Förderung aussieht.
Eigenheimförderung über das BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) energetische Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Förderfähig sind insbesondere:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle: Gefördert werden unter anderem die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie der Austausch oder erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Toren
- Anlagentechnik außer Heizung: Förderfähig können beispielsweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sein
- Heizungsoptimierung: Unterstützt werden unter bestimmten Voraussetzungen der hydraulische Abgleich, die Anpassung der Heizungsregelung und der Austausch ineffizienter Heizungspumpen.
Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Maßnahmen, die Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt werden. Für Anträge seit dem 21. Juli 2026 gilt dieser Bonus grundsätzlich jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den darüber liegenden Kostenanteil. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Förderbedingungen des BAFA.
Die BAFA-Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem KfW-Ergänzungskredit kombiniert werden. Eine steuerliche Ermäßigung nach § 35c EStG (Einkommensteuergesetz) kann für dieselbe Maßnahme nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Eigenheimförderung über die KfW
Der Bund untersützt über verschiedene Förderkredit-Programme der KfW die energietische Sanierung und den Erwerb von Wohnimmobilien. Ob der KfW-Förderkredit 261 oder der KfW-Förderkredit 308 infrage kommt, hängt vom Vorhaben, vom energetischen Zustand des Gebäudes und von den persönlichen Voraussetzungen ab.
Der KfW-Kredit 261 „Wohngebäude – Kredit“ fördert die umfassende energetische Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zu einer förderfähigen Effizienzhaus-Stufe. Ebebo kann der Kauf einer entsprechend sanierten Immobilie gefördert werden. Bestandteil der Gesamtsanierung können Maßnahmen wie Wärmedämmung, Fenstertausch oder die Erneuerung der Heizungsanlage sein. Über einen Kredit werden bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit gefördert. Abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe und möglichen Boni kann zusätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt werden. Dies reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag. Für Planung und Nachweis ist eine Energieeffizienz-Expertin oder -Experte einzubinden.
Der KfW-Kredit 308 „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“, auch „Jung kauft Alt“ genannt, richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind. Gefördert wird der Kauf einer selbst genutzten Bestandsimmobilie der Energieeffizienzklasse F, G oder H, die anschließend innerhalb von 54 Monaten nach den Programmbedingungen energetisch saniert wird. Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen, etwa hinsichtlich bereits vorhandenen Wohneigentums. Die mögliche Kredithöhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder und beträgt aktuell zwischen 140.000 und 180.000 Euro. Der Förderantrag ist über einen Finanzierungspartner einzureichen.
Beim Kredit Nr. 308 muss die Förderzusage vor Abschluss des Kaufvertrags vorliegen; beim Kredit Nr. 261 muss der Antrag grundsätzlich vor Beginn des Sanierungsvorhabens gestellt werden.
Eigenheimförderung für Heizungen
Insbesondere mit einem modernen Heizsystem lassen sich Heizkosten sparen. Je nach Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Für viele Hausbesitzer die Heizung der Wahl: eine moderne Wärmepumpe, die die Wärme der Außenluft oder des Erdreichs nutzt. Aber auch Hybridheizungen auf der Basis von erneuerbaren Energien oder innovative Brennstoffzellenheizungen fördert die KfW. Wer eine alte Ölheizung austauscht und durch eine Wärmepumpe oder ein anderes förderfähiges Heizsystem ersetzt, profitiert von attraktiven Förderungen. Wichtig ist, dass die neu installierten Heizsysteme zu einer signifikanten Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen und bestimmte technische Anforderungen erfüllen.
Eigenheimförderung für Photovoltaik und Solarthermie
Mit Photovoltaik produzieren Hauseigentümer eigenen Strom aus Sonnenenergie. Dadurch sparen sie nicht nur Stromkosten und machen sich unabhängiger von den Energiepreisen. Sie können einen Teil ihres Strombedarfs mit selbst erzeugtem Solarstrom decken. Die KfW fördert Photovoltaikanlagen und Solarthermie-Anlagen, und zwar sowohl im Rahmen einer umfangreichen Sanierung als auch als Einzelmaßnahme. Dabei werden Maßnahmen unterstützt, die den KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen, wodurch Hausbesitzer von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen profitieren können. Unser Ratgeber zum Thema PV informiert darüber, wann sich eine Solaranlage lohnt und ob sich ein Batteriespeicher rechnet. Und im Rahmen unseres Angebots GASAG | SOLAR beraten wir ganz individuell.
Das BAFA bietet seit Januar 2024 keine direkte Förderung mehr für die Installation neuer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen an. Stattdessen konzentriert sich das BAFA auf die Förderung von Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, wie beispielsweise die Heizungsoptimierung. Für die Förderung von Neuanlagen sind nun die Programme der KfW zuständig. In Berlin gibt es zusätzlich das Förderprogramm SolarPLUS, das für Privatpersonen Zählerschränke, Speicher und denkmalgerechte PV-Anlagen finanziell bezuschusst.
Eigenheimförderung für Fassadendämmung
Eine Fassadendämmung kann über unterschiedliche Förderwege unterstützt werden. Im KfW-Programm 261 kann sie Bestandteil einer umfassenden Sanierung zu einer förderfähigen Effizienzhaus-Stufe sein. Gefördert werden Sanierungen zu den Effizienzhaus-Stufen 40, 55, 70, 85 und Denkmal. Welche Dämmmaßnahmen berücksichtigt werden können, richtet sich nach der fachlichen Planung und den geltenden technischen Mindestanforderungen. Für das Vorhaben ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Alternativ fördert das BAFA die Dämmung von Außenwänden als Einzelmaßnahme im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ist die Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans, kann zusätzlich ein iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten gewährt werden. Für Anträge seit dem 21. Juli 2026 gilt dieser Bonus grundsätzlich jedoch erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den darüber liegenden Kostenanteil. Auch für diese Förderung ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Eigenheimförderung für Dachdämmung
Durch eine Dachdämmung lassen sich etwa 20 bis 30 Prozent Heizenergie einsparen. Wenn Sie Ihr Wohngebäude umfassend zu einer förderfähigen Effizienzhaus-Stufe sanieren möchten, kann die Dachdämmung über den KfW-Kredit261 mitfinanziert werden. Ist das Dachgeschoss nicht beheizt und wird es nicht als Wohnraum genutzt, kommt alternativ die Dämmung der obersten Geschossdecke infrage.
Als Einzelmaßnahme fördert das BAFA die Dämmung von Dachflächen und obersten Geschossdecken im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ohne individuellen Sanierungsfahrplan sind bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr förderfähig, mit einem Sanierungsfahrplan bis zu 60.000 Euro. Für Anträge seit dem 21. Juli 2026 wird der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten jedoch grundsätzlich nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro gewährt. Für Dachflächen und oberste Geschossdecken gilt in der Regel ein maximaler U-Wert von 0,14 W/(m2×K). Außerdem ist eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte einzubinden.
In Berlin gilt seit dem 1. Januar 2023 zudem eine Solarpflicht für nicht öffentliche Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzungsfläche. Sie greift unter anderem bei einem wesentlichen Umbau des Daches. Grundsätzlich müssen Photovoltaikmodule mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche bedecken. Wie groß die Solaranlage sein muss, hängt bei Wohngebäuden von der Anzahl der Wohnungen ab. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch andere Lösungen oder Ausnahmen möglich.
Eigenheimförderung für Kellerdeckendämmung
Eine Kellerdeckendämmung kann Wärmeverluste zwischen Wohnräumen und unbeheiztem Keller verringern. Meist werden dafür Dämmplatten an der Unterseite der Kellerdecke angebracht.
Die KfW kann die Maßnahme im Programm 261 als Teil einer umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus mitfinanzieren. Alternativ fördert das BAFA die Kellerdeckendämmung als Einzelmaßnahme mit einem Grundfördersatz von 15 Prozent. Bei beiden Förderwegen müssen die technischen Anforderungen erfüllt und eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Eigenheimförderung für Fenster
Häufig verringern neue Fenster Wärmeverluste. Das KfW-Programm 261 berücksichtigt den Fenstertausch als Teil einer umfassenden Sanierung zu einer förderfähigen Effizienzhaus-Stufe.
Alternativ fördert das BAFA den Fenstertausch als Einzelmaßnahme mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dafür müssen die technischen Anforderungen erfüllt und eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Weitere Eigenheimfördermöglichkeiten für Sanierung
Der KfW-Förderkredit 270 finanziert Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, darunter Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Neben Unternehmen, Freiberuflern und landwirtschaftlichen Betrieben können auch Privatpersonen antragsberechtigt sein, wenn sie einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Eine überwiegende Nutzung des Solarstroms im eigenen Haushalt schließt die Förderung daher nicht aus.