
Die Zukunft ist jetzt.
Berlins Energie wird grün.Informationen zur aktuellen Lage
Liebe Kundinnen und Kunden,
die Bundesregierung hat das Ende der Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme zum Jahreswechsel verkündet. Ab dem 1. Januar 2024 werden somit die Strom-, Gas- und Wärmezahlungen der Kunden aller Voraussicht nach nicht mehr durch einen staatlichen Zuschuss „gedeckelt“. Sollte Ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, wird Ihnen der vertraglich vereinbarte Preis berechnet. Sollte Ihr aktueller Energiepreis unterhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, ändert sich für Sie nichts.
Aktuell ist noch nicht eindeutig klar, zu welchem Zeitpunkt die Umsatzsteuer auf Gas und Wärme von 7% wieder auf 19% angehoben wird. Geplant ist dies derzeit für den 01.03.2024, möglicherweise erfolgt die Anhebung jedoch schon zum 01.01.2024. Mit einer Anhebung des Steuersatzes von 7% auf 19% würde sich der vertraglich vereinbarte Brutto-Arbeitspreis für Gas und Wärme um 11,2% erhöhen.
Härtefallfond Energieschulden Berlin
Alle wichtigen Informationen zum Härtefallfond
Energiepreisbremsen
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Soforthilfe Dezember 2022, Gaspreisbremse, Strompreisbremse und Wärmepreisbremse
Service und Informationen zu Preisanpassungen
Die wichtigsten Informationen und FAQ zu aktuellen Preisanpassungen in Berlin
Aktuelle Lage
Alle wichtigen Informationen zur aktuellen Lage

Smart Energiesparen mit GASAG DEALS
Häufigste Fragen
Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet.
Wenn Sie von einem anderen Versorger zu GASAG wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch GASAG startet.
Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten?
Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
- Name & Anschrift
- Zählernummer
- Zählerstand
- Ihren bisherigen Lieferant (nur bei Lieferantenwechsel)
Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollen Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.
Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen, die sie unter "Wie kann ich in die Grundversorgung wechseln?" finden.
Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil z. B. Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.
Nein, dieses Risiko besteht nicht. Sie können sicher sein, immer versorgt zu werden. Selbst wenn sich der Lieferantenwechsel ungeplant verzögert, ist gesetzlich festgelegt, dass in der Zwischenzeit Ihr örtlicher Grundversorger für die Energielieferung einspringt.